Prozess am Landesgericht Salzburg
C.Hackenbuchner/ORF
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Gericht

Messer in Bauch: Kein Mordversuch

Weil sie ihrem Ehemann am Silverstabend ein Messer in den Bauch gerammt haben soll, ist eine Pinzgauer Pensionistin am Dienstag nicht rechtskräftig wegen absichtlicher Körperverletzung verurteilt worden. Vom Vorwurf des versuchten Mordes wurde sie freigesprochen.

Die Angeklagte wurde wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Geschworenen hatten einen Mordversuch einstimmig verneint. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil sowohl Angeklagte als auch Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgegeben haben.

Beide sind noch immer ein Paar

Die beiden sind immer noch ein Paar – die Pinzgauerin spricht von einem Unfall. Sie sei seit 41 Jahren verheiratet und habe ihrem Mann nie Böses gewollt, sagte die zierliche Frau am Dienstag mit zittriger Stimme vor den Richtern am Salzburger Landesgericht. Der 61-Jährige sei am Abend mit dem gemeinsamen Hund spazieren gegangen – habe das Tier dann aber in einer Schrebergartenhütte zurückgelassen. Darüber sei es zum Streit gekommen.

Prozess am Landesgericht Salzburg
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Die Angeklagte am Dienstag beim Prozesstermin am Salzburger Landesgericht

Die Situation habe sich dann aber wieder beruhigt – sie habe Vorbereitungen für das Silvesterfondue gemacht – und getrunken. Beide Eheleute haben seit Jahren ein Alkoholproblem, wie sie zugeben. Dann sei der Streit neu entflammt.

Streit in der Küche

Ihr Gatte habe sie derb beschimpft, sei in die Küche gestürmt, wo sie gerade Fleisch und Gemüse geschnitten habe. In dem Moment habe sie sich mit dem Messer in der Hand umgedreht. Der 61-Jährige sei ihr dann ins Messer gelaufen. Die Frau holt einen Nachbarn, weil sie selbst nicht mehr den Notruf wählen kann. Zunächst will der Gatte nicht sagen, was ihm fehlt. Wie auf den Notruf-Aufnahmen der Rettung zu hören ist, gibt er dann aber zögerlich zu, dass ihn seine Frau mit einem Messer attackiert hat.

Dabei erlitt der Mann – er ist inzwischen 61 – schwere Verletzungen. Er musste ins Krankenhaus nach Zell am See (Pinzgau) gebracht werden, überlebte aber.

Mann will vor Gericht nicht aussagen

Vor Gericht wollte der Pinzgauer am Dienstag nicht aussagen. Seitdem seine Frau in Untersuchungshaft sitzt, besucht er sie zweimal die Woche und telefoniert täglich mit ihr. Eine Neuropsychiaterin attestiert der Frau trotz der knapp 2,4 Promille zum Tatzeitpunkt volle Zurechnungsfähigkeit. Sie plädierte auf nicht schuldig.