Politik

Rechnungshof: Kritik an Parteispenden-Deckelung

Der Direktor des Salzburger Landesrechnungshofes Ludwig Hillinger kritisiert die neuen Regeln zur Deckelung von Parteispenden scharf. Diese wurden am Mittwoch im Nationalrat beschlossen und seien ein zahnloser Tiger – ein Gesetz ohne Sanktionen, sagt Hillinger.

Kein Spender soll künftig mehr als 7.500 Euro pro Jahr an Parteien geben dürfen, so sieht es das neue Gesetz zur Deckelung der Parteispenden vor. Allerdings sei es auch weiterhin möglich, dass Spender ihr Geld an den Parteien nahestehende Vereine geben, sagt Ludwig Hillinger, Direktor des Salzburger Landesrechnungshofes und übt scharfe Kritik an der Regelung.

Ein Manko der neuen Regelung sei beispielsweise, dass es bei Verstößen keine Sanktionen gebe, sagt der Direktor des Salzburger Landesrechnungshofes. Zum anderen fehle aber auch eine Prüf- und Kontrollfunktion.

Prüf- und Kontrollfunktion fehlt

Eine solche habe er etwa auch in Salzburg nicht, sagt Hillinger. Er nehme jährlich die Rechenschaftsberichte der Landtags-Parteien mit Einnahmen und Ausgaben und die gemeldeten Spenden entgegen, sagt der Chef des Rechnungshofes: „In Wirklichkeit gehören hier auf einer Seite die Bestände, etwa Schulden oder Vermögen einer Partei dargestellt, so könne man auch feststellen wie groß die Warhscheinlichkeit ist, sich gewissen Verlockungen hinzugeben." Zum anderen brauche es genaue Einsicht in die Einkünfte einer Partei.“ Eine solche Möglichkeit fehle aber auch bei der neuen Regelung. Denn trotz Deckelung bei den Parteispenden darf der Rechnungshof nicht selbst kontrollieren oder Einsicht nehmen, kritisiert Hillinger.