St. Johannsspital Hauptgebäude Landeskrankenhaus
ORF.at/Georg Hummer
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Chronik

Nach Kindstod zwei Ärzte suspendiert

Nach dem Tod des 17 Monate alten David vor gut einem Jahr suspendieren die Salzburger Landeskliniken jetzt zwei behandelnde Ärzte. Die Klinikleitung reagiert damit auf ein zweites Gerichtsgutachten das nun vorliegt – das Anästhesiegutachten.

Die Tragödie ereignete sich im April des Vorjahres. Der 17 Monate alte David wurde mit einer kleinen Wunde im Gesicht ins Landeskrankenhaus gebracht. Die Eltern erwähnten, dass der Bub zusatzversichert ist. Der Kleine wurde sofort operiert. Allerdings hat er zuvor noch etwas gegessen. Laut Obduktion und dem ersten Gutachten ist bewiesen, dass der Bub Erbrochenes in die Luftröhre bekam. Sein Herz blieb stehen, die Wiederbelebung gelang, aber zu spät. David starb elf Tage später. Das erste Gerichtsgutachten stellte fest, dass die Operation am Kind nicht notwendig war.

Suspendierung und Entschuldigung

Der Inhalt des zweiten aktuellen Gutachtens ist noch nicht bekannt, dürfte aber so eindeutig sein, dass die Klinikleitung den Kinderchirurgen wie auch den Narkosearzt am Donnerstag suspendierte. Und erstmals entschuldigten sich die Geschäftsführung sowie die ärztliche Leitung des Uniklinikums bei den Eltern und bedauerten den Tod des kleinen David. Dieses Schuldeingeständnis führt nun dazu, dass die Eltern wenigstens finanziell entschädigt werden.

Chef der Klinik nennt Details

Der ärztliche Direktor der Salzburger Landeskliniken (SALK), Jürgen Koehler, erläuterte am Donnerstagnachmittag die Gründe für die Suspendierungen. Zum einen habe es laut Gutachter keine Notwendigkeit für eine sofortige Operation des Babys gegeben, zum anderen hätte bei der Verstärkung der Narkose ein Schlauch zur künstlichen Beatmung gelegt werden müssen.

Ein Gutachter für Anästhesiologie habe nun wie zuvor schon der kinderchirurgische Sachverständige den Zeitpunkt der Operation – der Bub hatte kurz davor Nahrung zu sich genommen – als zu früh deklariert, sagte Koehler: „Er hat die Notwendigkeit der Operation zum gegebenen Zeitpunkt nicht erkannt. Und es fehlt der Beweis, dass es sich um einen relativen Notfall gehandelt hätte.“

Der Blutverlust durch das offene Muttermal sei nicht dokumentiert worden. Da für den Zeitpunkt des Eingriffes sowohl der Kinderchirurg als auch der Anästhesist verantwortlich seien, habe man die Suspendierung gegen beide ausgesprochen, so Koehler.

Atemwege nicht gesichert

Der zweite Aspekt hänge mit der Dosierung der Narkose zusammen: Der Eingriff sei – wie durchaus üblich – mit einer relativ leichten Narkose begonnen worden, diese sei aber dann im Verlauf der Operation verstärkt worden, sodass es in Richtung Vollnarkose gegangen sei. „Wenn der Schritt einer Vertiefung der Narkose nötig ist, müssen die Atemwege gesichert werden, das heißt, es ist ein Tubus (Beatmungsschlauch, Anm.) zu legen. Das ist nicht geschehen“, so Koehler weiter. Als das Kind dann erbrochen habe, sei Erbrochenes in die Atemwege gelangt. Es habe dann lange gedauert, bis man diese Situation wieder im Griff gehabt habe.

Elf Tage nach den Komplikationen ist der 17 Monate alte David im Krankenhaus gestorben.

Entschuldigung erst mit O.k. von Versicherungen

Die bisher nicht erfolgte Entschuldigung des Spitals bei den Eltern des Kleinkindes wollte Koehler laut eigenen Angaben bereits Mittwoch nachholen: „Ich habe auch heute drei Mal angerufen, aber bisher niemanden für eine persönlichen Entschuldigung erreicht. Auch nicht den Anwalt.“ Der Ärztliche Direktor erklärte, dass das Spital eine solche erst aussprechen dürfe, wenn die Versicherungen einer Haftungsanerkenntnis zustimmen, was inzwischen erfolgt sei.

Donnerstag sei auch bereits Geld zur finanziellen Entschädigung an die Eltern überwiesen worden, so Koehler. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, sagte er nicht: „Wir haben Stillschweigen vereinbart und überlassen es den Eltern, ob sie den Betrag nennen möchten. Er erscheint jedenfalls angemessen.“