Thermometer an Hauswand im Schatten zeigt beinahe 40 Grad Celsius
ORF/Peter-Paul Hahnl
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Wirtschaft

Hitze: Kein Recht auf freie Tage

In Österreich gibt es keine gesetzliche Grundlage für freie Tage bei Hitze – auch nicht für Bauarbeiter. Das betonen Experten der Arbeiterkammer (AK). Welche Rechte und welche Pflichten die Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei hochsommerlichen Temperaturen haben, das lesen Sie hier.

32,5 Grad: Das ist seit 1. Mai die gesetzliche Grenze, bei der für Dachdecker, Spengler, Straßenarbeiter und andere Bauarbeiter kühlere Arbeitsplätze gefunden werden sollen. Oder die Arbeiten im Freien können dann eingestellt werden.

„Im rechtlichen Sinn ist es Schlechtwetter“

Ein Recht auf freie Tage gibt es allerdings nicht, betont Bernd Wimmer, Fachmann für Arbeitnehmerschutz der AK: „Ab 32,5 Grad redet man im rechtlichen Sinn auch von Schlechtwetter. Das bedeutet, hier besteht die Möglichkeit, die Arbeit niederzulegen. Der Arbeitsausfall würde abgegolten durch die Bauarbeiterkasse. Der Arbeitgeber muss nichts zahlen, und die Arbeitnehmer bekommen 60 Prozent ihres Lohns. Der Arbeitgeber hat aber eine wesentliche Fürsorgepflicht. Er muss sich darum kümmern, dass die Belastung relativ niedrig bleibt. Aber hitzefrei als Rechtsanspruch gibt es nicht.“

AK wünscht sich Gesetz wie in Deutschland

Auch in anderen Branchen geht es in diesen Tagen besonders heiß her – bei Post, Gastronomie oder auch in vielen Büros, die keine Klimaanlagen haben. Wenn eine vorhanden ist, dann müssen 19 bis maximal 25 Grad eingehalten werden, sagt Wimmer: „Wenn keine Klimaanlage besteht, muss der Arbeitgeber die Belastung durch Maßnahmen minimieren. Das könnten Jalousien sein, oder Ventilatoren, kühle Getränke und mehr Pausen. Diese Maßnahmen sind aber gesetzlich nicht genau vorgeschrieben.“

Höhepunkt der Hitzewelle

Die Hitzewelle hat am Mittwoch voerst ihren Höhepunkt erreicht. Mit 35,6 Grad war es der bislang heißeste Tag des Jahres 2019.

Die Arbeiterkammer wünscht sich Regelungen wie in Deutschland. Dort sind konkrete Maßnahmen bei bestimmten Temperaturbereichen gesetzlich vorgeschrieben.

Ozonbelastung erhöht, Grenzwert nicht überschritten

Das heiße Sommerwetter schlägt sich auch im Ozonbericht des Landes Salzburg nieder. So meldeten am Mittwoch die Messgeräte etwa an der Tauernautobahn in Hallein (Tennengau) erbebliche Ozonbelastung. Am Rudolfsplatz in der Stadt Salzburg und bei der Westautobahn im Stadtgebiet ist die Luft mit Ozon belastet. An keiner Messstelle im Land werde derzeit aber der Ozon-Grenzwert überschritte, betont das Land.