Gericht

Mordfall Krenn: Entscheidung über Strafen vertagt

Die Entscheidung über das Strafmaß für die drei Mörder des Salzburger Geschäftsmanns Roland Krenn ist am Salzburger Landesgericht vertagt worden. Ein verurteilter Musiker will dabei seine Einweisung in Anstalt für abnorme Rechtsbrecher verhindern.

Er sei nicht gefährlich, sagte der Musiker Mittwochvormittag bei dem Prozess über sich selbst. Bei dem Verfahren entscheidet das Gericht nämlich, ob der Musiker tatsächlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher muss.

Die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher kann unter Umständen lebenslage Haft bedeuten: Denn entlassen wird man dort erst, wenn es die Ärzte erlauben. Im ersten Urteil gegen den Musiker ist das aber zu wenig begründet worden. Der Oberste Gerichtshof ordnete deshalb den jetzigen zweiten Prozess an.

Drei Angeklagte im Mordprozess im Fall Roland Krenn auf der Anklagebank im Salzburger Landesgericht
ORF
Über die Strafen für den Wirt, den Musiker und dessen Ex-Freundin wird bei Gericht entschieden

Verteidiger: „Keine Abnormität höheren Grades“

Franz Essl, der Verteidiger des Musikers, kritisierte am Mittwoch jedenfalls die psychiatrischen Fragebögen und Methoden scharf. Die seien völlig veraltet. Wechselnde Arbeitstellen würden zum Beispiel negativ bewertet, dabei sei dies heutzutage ganz normal. Auch aus einigen Haftzwischenfällen mit dem Musiker wie zum Beispiel Selbstverletzung mit Rasierklingen könne man keine Geisteskrankheit ableiten, so Essl: „Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass bei meinem Mandanten keine geistige Abnormität höheren Grades, dass er nicht gefährlich ist und nicht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen ist.“

Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner hält den Musiker aber weiterhin für gefährlich. Nach drei Untersuchungen blieb sie bei ihrer bisherigen Diagnose und empfahl dem Gericht, den Angeklagten in eine psychiatrische Anstalt einzuweisen und dort entsprechend zu behandeln. Aus neuropsychiatrischer Sicht bestehe kein Zweifel, dass ihm eine Psychopathie zugerechnet werden könne: „Die Wahrscheinlichkeit, dass er wieder Delikte mit schweren Folgen setzt, ist aus psychiatrischer Sicht zu bejahen.“ Kastner attestierte eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit dissozialen und narzisstischen Persönlichkeitsmerkmalen. Der Musiker verfolgte unterdessen das Verfahren mit nervös zuckenden Beinen.

Strafen werden neu verhandelt

Das Landesgericht muss neu entscheiden, ob einer der Mörder von Roland Krenn in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher kommt – und ebenso über neue Strafhöhen für alle drei Täter.

OGH wollte neue Strafen für Einbruch und Einweisung

Zudem sollen die Strafen für alle drei Mörder neu festgelegt werden – im ersten Verfahren wurden sie zu 16, 15 und sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Der Oberste Gerichtshof hatte zwei Teil der Verurteilung aufgehoben – die wegen der Einweisung der Musiker und die wegen Einbruchsdiebstahls in Krenns Haus. Beides müsse neu beurteilt und die Strafen neu festgesetzt werden, so der OGH.

Die Verhandlung wurde am Mittwoch vertagt – der Verteidiger des Musikers hatte noch viele Fragen an die Psychiaterin offen. Das Verfahren im am Mittwoch schwül-heißen Schwurgerichtssaal des Salzburger Landesgerichts wird voraussichtlich erst im August weitergehen.

Leiche in aufgelassenem Schweinestall

Die drei Mörder haben den Geschäftsmann Krenn vor drei Jahren mit Schlafmittel betäubt, gefesselt und geknebelt im Keller seines Hauses zurückgelassen. Dort dürfte er erstickt sein. Das war laut Gericht wegen der langen Verwesungszeit nicht eindeutig festzustellen. Die Leiche wurde nach wochenlanger Suche in einem aufgelassenen Schweinestall in Oberösterreich gefunden.