Mordprozess nach Bluttaten von Reichenhall

Ab 14. April steht der mutmaßliche Mörder von Bad Reichenhall in Traunstein vor Gericht. Er soll einen 72-Jährigen umgebracht und eine 17-Jährige äußerst brutal attackiert haben. Die Flucht des 20-jährigen Ex-Soldaten hat im Sommer 2014 auch in Salzburg zu einer Großfahndung geführt.

Der Ex-Soldat war zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt. Er muss sich demnächst vor der Jugendkammer wegen Mordes, versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung verantworten. Bis einschließlich 20. Mai sind insgesamt elf Verhandlungstage anberaumt.

Der Fall hatte im vergangenen Sommer im Raum Bad Reichenhall und auch im direkt angrenzenden Salzburg für großes Aufsehen in der Bevölkerung und eine internationale Großfahndung gesorgt. In der Nacht nach dem Finale der Fußball-Weltmeisterschaft hatte ein zunächst unbekannter Täter einen 72-jährigen Mann niedergestochen und getötet sowie eine 17-jährige Frau mit seinem Messer schwer verletzt.

Kampfmesser der Bundeswehr

Der getötete Malermeister wurde gegen 3.00 Uhr leblos in der Poststraße aufgefunden, 15 Minuten später wurde das Mädchen, ein Lehrling, nur wenige hundert Meter weiter in der Berchtesgadener Straße überfallen und mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt. Es musste auf die Intensivstation des Landeskrankenhauses Salzburg gebracht werden und wird vermutlich bleibende Schäden haben.

Rund zwei Wochen nach der Tat wurde auch die Waffe gefunden, ein Kampfmesser mit rund 18 Zentimeter langer Klinge. Diese Spur führte zur Bundeswehr-Kaserne in Bad Reichenhall. Im Spind eines damals 20-jährigen Soldaten aus Rheinland-Pfalz entdeckten die Ermittler Kleidungsstücke, auf denen sich Blut der beiden Opfer befand.

Verdächtiger in Norwegen geschnappt

Der Soldat hatte sich zwischenzeitlich nach Norwegen abgesetzt. Am 5. August wurde er dort in der Nähe von Trondheim festgenommen und am 1. Oktober schließlich nach Deutschland ausgeliefert. Er hat sich seither laut Staatsanwaltschaft noch nie zum Sachverhalt geäußert. Mit Spannung wird erwartet, ob und wie sich der Beschuldigte nun vor dem Schwurgericht verantworten wird.

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