Waffenfund Golling: Polizeibericht fertig

Nach der Sicherstellung von drei Waffendepots bei einem Militaria-Händler in Golling (Tennengau) im Jänner 2014 liegt nun der Abschlussbericht der Polizei vor. Bei dem Mann wurden mehrere Tonnen Kriegsmaterial und Sprengkörper gefunden.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Eine Anklage ist noch nicht erstellt. Das Ermittlungsverfahren gegen den 42-Jährigen laufe in Richtung Verstoß gegen das Waffengesetz", sagte am Freitag der stellvertretende Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Robert Holzleitner. Ein Verstoß gegen das Kriegsmaterialgesetz wird nicht angenommen. Dieses Gesetz bestraft die Ausfuhr und Einfuhr von Kriegsmaterial. Dafür gebe es jedoch keine hinreichenden Anhaltspunkte. Denn allein der Besitz von Kriegsmaterialien sei nach dem Kriegsmaterialgesetz nicht strafbar, sagte Holzleitner.

Vielzahl von sprengfähigem Kriegsmaterial gelagert

Der Beschuldigte hatte nicht nur in seinem Wohnhaus und in einer Scheune in Golling eine Vielzahl von sprengfähigem Kriegsmaterial gelagert, sondern auch in der Garage des Nachbarhauses, in dem seine Mutter wohnte.

Der 42-Jährige erlitt bei einer Explosion am 16. Jänner, als er im Keller seines Hauses eine Granate entschärfte, schwere Verbrennungen an den Händen und am Rücken. Nach diesem Unfall wurde das erste Waffendepot im Haus des Mannes gefunden. Der Militaria-Händler hatte sich gegenüber den ermittelnden Beamten kooperativ gezeigt.

Teil der Munition vom Entminungsdienst gesprengt

Ein Teil der gefundenen Munition und Sprengkörper wurde wegen ihrer Gefährlichkeit vom Entminungsdienst in einem Steinbruch in Werfen gesprengt. Der Rest wurde zur Aufbewahrung in einem Munitionsbunker ins südliche Niederösterreich gebracht.

Den Erhebungen zufolge hat der Salzburger illegal eine größere Anzahl von Schusswaffen, Munition und Kriegsmaterial besessen. Der Strafrahmen reicht bis zu zwei Jahren Haft. Der Abschlussbericht der Polizei werde jetzt umfassend geprüft, sagte Staatsanwalt Holzleitner. Erst dann könne eine Aussage darüber getroffen werden, ob Anklage erhoben wird.

Links: