Zehn Jahre Haft für jugendlichen Mörder

Mit strengen Strafen endete Freitagabend der Prozess um den Mord von Bischofshofen (Pongau), bei dem ein gebürtiger Türke seinen Großonkel erstochen und seinen Onkel schwerst verletzt hatte: Zehn Jahre Haft für den Haupttäter, vier bis acht Jahre für die Komplizen.

Tatort in Mitterberghütten Nummern der Spurensicherung.

ORF

Tatort

Der Haupttäter, damals 17 jahre alt, muss laut Jugendstrafrecht nun für zehn Jahre ins Gefängnis. Seine drei Komplizen bekamen zwischen vier und acht Jahre Haft. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass zumindest zwei Mann einen Mord geplant hatten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Nicht rechtskräftig

Der Staatsanwalt erbat sich Bedenkzeit, wegen seiner Ansicht nach zu milder Strafen. Das eigentliche Opfer war der Onkel des Haupttäters.

Dieser verheiratete Mann wollte ein Verhältnis mit der Mutter des 17-Jährigen anfangen. Der wollte seinerseits mit der Bluttat die so genannte „Familienehre“ wieder herstellen.

Urteile dem Staatsanwalt zu mild

Schlussendlich starb aber der Falsche, der Großonkel, der auch zu einem Auto-Abstellplatz in Bischofshofen-Mitterberghütten (Pongau) gekommen war. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, Staatsanwalt Robert Holzleitner überlegt eine Berufung. Ihm sind die Strafen zu mild. Die Höchstrafe für Mord beträgt für Jugendliche 15 Jahre.

Seit Donnerstag wieder verhandelt

Donnerstag war neben den Verteidigern auch ein Spezialist für Messer als Gutachter über die Tatwaffe am Wort. Weil die Urteilsberatung der Geschworenen einige Stunden dauerte, waren die Beratung und die Urteilsverkündung für Freitag vorgesehen.

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