Großonkel erstochen: Prozess

Weil er seinen Großonkel erstochen und seinen Onkel lebensgefährlich verletzt haben soll, steht ein 18-Jähriger diese Woche in Salzburg vor Gericht. Auch drei jugendliche Komplizen müssen sich für den brutalen Mord verantworten.

Unter großen Sicherheitsvorkehrungen begann Montagvormittag im Salzburger Landesgericht der Prozess nach den tödlichen Messerstichen. Rund ein Dutzend Polizisten und Gefängnisaufseher waren zu Beginn im Saal - falls einer der türkischen Zuhörer die Angeklagten attackieren sollte. Es blieb aber ruhig.

Am 12. September 2011 war in Mitterberghütten (Pongau) ein jahrelanger Streit in einer türkischen Familie eskaliert. Der Hauptangeklagte - damals 17 Jahre alt - soll seinen 58 Jahre alten Großonkel mit 15 Messerstichen getötet haben. Schauplatz der Bluttat war der Parkplatz eines Gebrauchtwagen-Händlers.

Der Hauptangeklagte bei dem Mordprozess in Salzburg mit seinem Verteidiger

APA/Barbara Gindl

Anwalt Peter Lechenauer, der den Haupttäter (rechts hinten) verteidigt, im Gespräch mit einem der drei Mitangeklagten

Onkel und Großonkel aufgelauert

Der junge Türke soll mit drei Komplizen - 18 und 19 Jahre alt - seinem Onkel und seinem Großonkel aufgelauert haben. Er hatte die beiden auf den Parkplatz bestellt, um eine alte Familienfehde zu besprechen - diese Fehde läuft seit 20 Jahren. Zuletzt soll der 39-jährige Onkel die Mutter des Hauptangeklagten zu einer Affäre gedrängt haben.

Doch „niemand sagt meiner Familie etwas“, so der mutmaßliche Haupttäter. Beim Prozess gab er dann, dass er Angst um seine Mutter gehabt habe: „Mir wurde beigebracht, dass ich meine Familie schützen muss.“

Laut Anklage soll der 18-Jährige sofort auf die Männer eingestochen haben. Der Großonkel starb noch am Tatort, der 39 Jahre alte Onkel überlebte nach einer Notoperation.

„Immer ‚Grundausstattung‘ wie Messer dabei“

„Es ist bedauerlicherweise ein Inhalt dieses Kulturkreises, dass bei Auseinandersetzungen und Aussprachen immer eine gewisse ‚Grundausstattung‘ mitgenommen wird - meistens ist es ein Messer, ein Schlagstock oder Ähnliches“, sagt Peter Lechenauer, Verteidiger des Hauptangeklagten, zu Prozessbeginn.

Der 18-Jährige gestand im Vorverfahren die Tat, gab aber an, in Notwehr gehandelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft erhob gegen ihn Anklage wegen Mordes und Mordversuches.

Tatort in Mitterberghütten

ORF

Der Mord passierte auf dem Parkplatz eines Gebrauchtwagen-Händlers.

Ermittler von Brutalität erschüttert

Selbst erfahrene Kriminalisten waren von der Brutalität der Tat erschüttert - insbesondere davon, dass sich die drei 18- und 19-Jährigen als Komplizen anheuern ließen, obwohl sie die späteren Opfer nicht einmal kannten.

Das Urteil in diesem Fall soll am Freitag gesprochen werden. Ob das Schwurgericht den vier Angeklagten ihre Notwehr-Version glaubt, wird sich zeigen.

Links: