Großonkel erstochen: Prozess
Unter großen Sicherheitsvorkehrungen begann Montagvormittag im Salzburger Landesgericht der Prozess nach den tödlichen Messerstichen. Rund ein Dutzend Polizisten und Gefängnisaufseher waren zu Beginn im Saal - falls einer der türkischen Zuhörer die Angeklagten attackieren sollte. Es blieb aber ruhig.
Am 12. September 2011 war in Mitterberghütten (Pongau) ein jahrelanger Streit in einer türkischen Familie eskaliert. Der Hauptangeklagte - damals 17 Jahre alt - soll seinen 58 Jahre alten Großonkel mit 15 Messerstichen getötet haben. Schauplatz der Bluttat war der Parkplatz eines Gebrauchtwagen-Händlers.
APA/Barbara Gindl
Onkel und Großonkel aufgelauert
Der junge Türke soll mit drei Komplizen - 18 und 19 Jahre alt - seinem Onkel und seinem Großonkel aufgelauert haben. Er hatte die beiden auf den Parkplatz bestellt, um eine alte Familienfehde zu besprechen - diese Fehde läuft seit 20 Jahren. Zuletzt soll der 39-jährige Onkel die Mutter des Hauptangeklagten zu einer Affäre gedrängt haben.
Doch „niemand sagt meiner Familie etwas“, so der mutmaßliche Haupttäter. Beim Prozess gab er dann, dass er Angst um seine Mutter gehabt habe: „Mir wurde beigebracht, dass ich meine Familie schützen muss.“
Laut Anklage soll der 18-Jährige sofort auf die Männer eingestochen haben. Der Großonkel starb noch am Tatort, der 39 Jahre alte Onkel überlebte nach einer Notoperation.
„Immer ‚Grundausstattung‘ wie Messer dabei“
„Es ist bedauerlicherweise ein Inhalt dieses Kulturkreises, dass bei Auseinandersetzungen und Aussprachen immer eine gewisse ‚Grundausstattung‘ mitgenommen wird - meistens ist es ein Messer, ein Schlagstock oder Ähnliches“, sagt Peter Lechenauer, Verteidiger des Hauptangeklagten, zu Prozessbeginn.
Der 18-Jährige gestand im Vorverfahren die Tat, gab aber an, in Notwehr gehandelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft erhob gegen ihn Anklage wegen Mordes und Mordversuches.
ORF
Ermittler von Brutalität erschüttert
Selbst erfahrene Kriminalisten waren von der Brutalität der Tat erschüttert - insbesondere davon, dass sich die drei 18- und 19-Jährigen als Komplizen anheuern ließen, obwohl sie die späteren Opfer nicht einmal kannten.
Das Urteil in diesem Fall soll am Freitag gesprochen werden. Ob das Schwurgericht den vier Angeklagten ihre Notwehr-Version glaubt, wird sich zeigen.
Links:
- Mordanklage nach Messerstecherei (salzburg.ORF.at; 27.3.12)
- Messerstiche bei Streit: Ein Toter (salzburg.ORF.at; 13.9.11)