Friedl mit Etappensieg im Email-„Krieg“

Der schwarze Postgewerkschafter Kurt Friedl hat in seinem Arbeitsgerichtsprozess gegen die Post einen Etappensieg errungen. Sein von der Post gesperrte E-Mail-Zugang muss nach einem rechtskräftigen Urteil in zweiter Instanz wieder geöffnet werden.

Mail-Zeichen auf der Tastatur

APA/Georg Hochmuth

Seit Sommer ist der Gewerkschafter von seiner elektronischen Korrespondenz im Postkonzern abgeschnitten

Umgesetzt ist diese einstweilige Verfügung aber noch nicht. Dem Salzburger Postgewerkschafter und Personalvertreter Kurt Friedl wurde im Frühjahr vom Post-Management der Email-Account im digitalen Netzwerk der Post gesperrt. Daraufhin hat er seinen Arbeitgeber geklagt.

„Klare Entscheidung des Gerichtes“

Nun liegt die Einstweilige Verfügung des Gerichtes auf dem Tisch. Friedl muss seinen E-Mail-Account von der Post zurückbekommen.

Der Gewerkschafter zitiert aus dem Gerichtsbeschluss: „Es ist ein Musterbeispiel, wie ein Dienstgeber einzelne Mitglieder der Personalvertretung entgegen den gesetzlichen Bestimmungen beschränkt und damit unzulässig in die Rechtsstellung der Mitglieder der Personalvertreter eingreift. Das ist wohl eine klare Entscheidung des Gerichtes.“

„Schockzustand des Managements“

Der Gerichtsbeschluss ist zwei Wochen alt. Technische Probleme seien wohl nicht die Ursache, sagt Friedl: „Ich glaube, es war wohl eher der Schockzustand.“

Noch kann Friedl keine E-Mails senden oder empfangen. Er will der Post noch einige Tage Zeit geben, den legalen Zustand herzustellen.

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