Zweitwohnsitze: Flachau wehrt sich gegen Urteil

Die Gemeindevertretung von Flachau hat am Dienstag einstimmig beschlossen, beim Kampf gegen Zweitwohnsitze bis zum Höchstgericht zu gehen. Flachau hatte Grundbesitzer seit Jahren per Grundbucheintrag verpflichtet, bei Neubauten keine Zweitwohnungen zuzulassen.

Doch diese Praxis war vom Bezirks- und zuletzt auch vom Landesgericht nicht mehr akzeptiert worden. Bürgermeister Thomas Oberreiter (ÖVP) hofft, dass der Oberste Gerichtshof nun Klarheit schafft: „Was ich im Entscheid des Landesgerichtes herausgelesen habe, so ist auch das Landesgericht daran interessiert, dass wir den Obersten Gerichtshof anrufen, weil sie sich selbst nicht sicher sind, ob diese Reallast-Vereinbarungen nun eingetragen werden dürfen oder nicht. Ob es wirklich ihrer Anschauung nach so nicht geht, und wenn es so nicht geht, wie es geht.“

„Das ist für alle Salzburger Gemeinden wichtig“

„Also ich glaube, dass auch das Gericht interessiert ist zu wissen, wie es mit diesen Reallast-Vereinbarungen aussieht. Das hat natürlich nicht nur für Flachau eine wichtige Bedeutung, sondern für alle Salzburger Gemeinden und die Tourismusgemeinden im Speziellen“, meint Oberreiter.

Im Land Salzburg wird die Zahl der Zweitwohnsitze zurzeit auf 17.000 betroffene Wohnungen geschätzt, allein in Flachau auf 350. Und die Tendenz ist steigend.

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