„Bundesweites Zweitwohnungsverbot sinnlos“

Die Zweitwohnungsflut soll durch Landesgesetze wie das Raumordnungsgesetz eingedämmt werden. Das sagt der Salzburger ÖVP-Nationalratsabgeordnete Peter Haubner. Eine Änderung des Grundbuchgesetzes hält er für kaum durchsetzbar.

Die Diskussion um die Zweitwohnungsflut im Bundesland Salzburg hat die Bundespolitik erreicht. Zahlreiche Bürgermeister haben sich an den ÖVP-Nationalratsabgeordneten Peter Haubner gewandt.

Es geht um die Frage, ob der Nationalrat das Grundbuchgesetz ändern soll, damit sogenannte Reallasten eingetragen werden können - also die Verpflichtung, dass der Besitzer seine Wohnung oder sein Haus als Hauptwohnsitz nutzt.

„Regelung muss juristisch exekutierbar sein“

Haubner sagt dazu: „Für uns und die Gemeinden ist ganz wichtig, dass es eine Regelung gibt, die juristisch exekutierbar ist. Und hier müssen wir schauen, ob es eine Lösung gibt, die wir vielleicht auf landesgesetzlicher Ebene erledigen können. Dann würden wir keine bundesgesetzliche Lösung brauchen. Ansonsten müssen wir natürlich schauen, dass wir hier auf bundesgesetzlicher Ebene gemeinsam einen Vorstoß unternehmen.“

Haubner empfiehlt weiters, sich bei den Nachbarbundesländern zu erkundigen. „Ich habe gehört, dass es Regelungen in anderen Bundesländern gibt, die diese Möglichkeit schaffen, dass man im Grundbuch Vorkehrungen trifft. Ich glaube, das sollte man sich einmal genau anschauen.“

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