Großbrand Schneizlreuth: Veranstalter angeklagt

Nach dem Großbrand in Schneizlreuth (Bayern) Ende Mai erhebt die Staatsanwaltschaft in Traunstein jetzt Anklage. Der Vorwurf gegen den 46-jährigen Geschäftsführer der Veranstaltungsagentur lautet auf fahrlässige Tötung.

Großbrand Schneizlreuth, brennendes Bauernhaus

ORF

Der Großbrand brach in der Nacht von 22. Mai auf 23. Mai 2015 im Pfarrerbauernhof in der Gemeinde Schneizlreuth aus. Die vom Angeklagten geführte GmbH war seit längerer Zeit Nutzerin des denkmalgeschützten Anwesens im Salzburger Grenzgebiet am kleinen deutschen Eck. Bei einem Betriebsausflug waren 47 Gäste aus Niederbayern sowie sieben weitere Personen in dem Gebäude untergebracht. Das Feuer überraschte die Gäste in den frühen Morgenstunden. Sechs Personen starben an schwersten Verbrennungen und Rauchgasvergiftungen. 20 weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt.

Verstoß gegen Bau-und Brandschutzvorschriften

Dem 46-jährigen Geschäftsführer der Outdoor-Veranstaltungsagentur wirft die Staatsanwaltschaft nun fahrlässige Tötung in sechs Fällen und fahrlässige Körperverletzung in 20 Fällen vor. Der Veranstalter soll die Gruppe im Dachgeschoß des historischen Bauernhofes untergebracht haben, obwohl das gegen die Bau- und Brandschutzvorschriften verstoßen habe. Seit Juni sitzt der Mann wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

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Anklage gegen Veranstalter nach Großbrand

Nach dem Brand in Schneizlreuth muss sich der Veranstalter wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

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