Brand von Schneizlreuth: Verdächtiger in U-Haft

Nach dem Brand in Schneizlreuth mit sechs Toten und acht Verletzten hat die Staatsanwaltschaft Traunstein gegen den Geschäftsführer einer Veranstaltungs-GmbH ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung eingeleitet.

Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Laufen hat zudem Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen. Die vom Tatverdächtigen geführte GmbH ist seit längerer Zeit Nutzerin eines denkmalgeschützten Anwesens in der Gemeinde Schneizlreuth. Bei einem Betriebsausflug waren 47 Gäste aus Niederbayern sowie sieben weitere Personen in der Nacht vom 22. auf 23.M ai 2015 in dem Gebäude untergebracht.

In den Morgenstunden brach aus bisher noch nicht eindeutig geklärten Gründen in dem Haus ein Brand aus. In der Folge kamen im Dachgeschoss sechs Männer ums Leben. Sie wurden dort von dem Feuer überrascht und starben an schwersten Verbrennungen und Rauchgasen. Acht weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen waren die Schlafstätten im Dachgeschoss nicht genehmigt und aus Gründen des Brandschutzes unzulässig.

Fehlende Genehmigung soll bekannt gewesen sein

Dies soll dem 46-jährigen Beschuldigten bekannt gewesen sein. Er soll im Jahr 2009 gegenüber dem zuständigen Landratsamt erklärt haben, dass er auf die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens für Gästebetten in dem Gebäude verzichte, weil es keine Möglichkeiten für einen Umbau bezüglich Brandschutzverordnungen gebe. Der Beschuldigte soll dabei ausdrücklich auf die Beherbergung von Personen mit Übernachtungen in diesem Gebäude verzichtet haben.

Die Staatsanwaltschaft sieht den dringenden Verdacht der sechsfachen fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung in acht Fällen für gegeben. Sie hat einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr beantragt. Der Beschuldigte ist in Untersuchungshaft.

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