Immobilienverwalter: Geschädigte klagen an

Einem Salzburger Immobilienverwalter, der Kundengelder veruntreut und Geschäftspartner nicht bezahlt haben soll, müsse das Handwerk gelegt werden. Das verlangen Geschädigte. Für die Staatsanwaltschaft gibt es derzeit aber keine Haftgründe.

Einer jener, die jetzt warnen, ist Wolfgang Ausweger. Der Unternehmer arbeitete für den Beschuldigten und suchte für dessen Grundstück in Salzburg-Schallmoos einen Pächter. Nach Vertragsabschluss sah er aber nie Geld für seine Arbeit - seit sechs Monaten soll er auf über 100.000 Euro warten. Ein Rechtsstreit läuft: „Ich gehe davon aus, dass das wahrscheinlich ein mühevoller Rechtsstreit werden wird“, sagt Ausweger. „Wir sind jetzt eine Reihe von Geschädigten. Irgendjemand anderen davor zu schützen, dass ihm das auch passiert, ist es hundertmal wert, diesen Weg jetzt zu gehen.“

Michael Marshall

ORF

Michael Marshall ist einer der Betroffenen, die vor dem Immobilienverwalter warnen

Nicht bei Insolvenzverhandlung

Auch Michael Marshall machte mit dem beschuldigten Immobilienverwalter Geschäfte: Vergangenes Jahr kaufte er einen Grund in Eugendorf (Flachgau). Über Nacht soll dieser um 100 Quadratmeter kleiner geworden sein. 70.000 Euro seien offen, sagt der Unternehmer Marshall. Er brachte einen Insolvenzantrag gegen den Immobilienverwalter ein: „Die Insolvenzverhandlung war vorletzte Woche. Da ist der Betroffene nicht einmal erschienen“, schildert Marshall. „Jede Aktion, die wir da machen, kostet uns etwas. Jetzt müssen wir wieder eine Eingabe bei Gericht machen, was wieder 3.000 bis 5.000 Euro kostet.“

Es geht um den gleichen Geschäftsmann, den das Finanzamt im Dezember anzeigte. Er ist Hausverwalter von rund 2.000 Wohnungen in Stadt und Land Salzburg. Von den Rücklagekonten sollen Gelder verschwunden sein, mehr als eine Million Euro, heißt es. Seinen Namen dürfen wir aus rechtlichen Gründen nicht nennen.

Betroffene fordern, „weitere Schäden einzudämmen“

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen der Treuhandgelder. Sie stellte über 100 Treuhandkonten sicher und ordnete eine Hausdurchsuchung an. Den betroffenen Geschäftspartnern geht das alles nicht weit genug: „Es scheint so, dass die Staatsanwaltschaft hier eher in Rückstand mit den Arbeiten ist“, sagt Marshall. „Es muss aber eingedämmt werden, damit hier keine weiteren Schäden entstehen.“

„Keine Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr“

Doch so einfach gehe das nicht, sagt Staatsanwaltschaftssprecher Marcus Neher: „So lange der Beschuldigte nicht festgenommen wird oder über ihn die Untersuchungshaft verhängt wird, gibt es im Strafverfahren keinerlei Mittel, ihm seinen Erwerb zu verbieten. Auf Grund der Aktenlage gibt es keine Verdunkelungsgefahr, keine Tatbegehungsgefahr. Präventiv können wir nicht tätig werden. Sondern wir können erst dann tätig werden, wenn der Beschuldigte eine konkrete strafbare Handlung gesetzt hat und diese auch zur Anzeige gebracht wird.“

Sollten bei den Ermittlungen weitere Delikte auftauchen, würden diese natürlich auch verfolgt, sagt Neher. Ein Gutachter untersucht zurzeit die betroffenen Rücklagekonten. Im August soll der Bericht fertig sein.

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