Mordprozess: Debatte über seelische Reife

Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Pensionisten und den äußerst brutalen Überfall auf eine Jugendliche in Bad Reichenhall steht die seelische Reife des Angeklagten erneut auf dem Prüfstand.

Überraschend stellten die Anwälte der jungen Frau am Donnerstag den Antrag, den 21-Jährigen von einem Jugendpsychiater noch einmal untersuchen zu lassen.

Strafrecht für Jugend oder Erwachsene?

Die Anwälte gehen davon aus, dass der junge Mann bereits eine gefestigte Persönlichkeit besitzt und sich daher charakterlich nicht mehr ändern wird. Die seelische Reife des Angeklagten spielt deshalb eine wichtige Rolle im Prozess vor dem Traunsteiner Landgericht, weil die Richter entscheiden müssen, ob sie den zur Tatzeit 20-Jährigen nach dem Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilen. Auch könnte ins Urteil der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung aufgenommen werden, wenn das Gericht davon ausgeht, dass von dem Mann nach Absitzen der Strafe weiterhin eine Gefahr ausgeht.

Weitere Zeugen vorgeladen

Da der Anwalt des Angeklagten erklärte, sein Mandant werde sich nicht erneut begutachten lassen, sollen nun weitere Zeugen gehört werden, die Angaben über das Seelenleben des mutmaßlichen Täters machen können.

Der aus Rheinland-Pfalz stammende Ex-Soldat soll den 72-Jährigen erstochen und die zur Tatzeit 17-Jährige - sie tritt im Prozess als Nebenklägerin auf - mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben. Begangen wurden die Verbrechen in der Nacht zum 14. Juli 2014, als Deutschland Fußball-Weltmeister wurde. Die junge Frau wurde damals in das Landeskrankenhaus Salzburg gebracht.

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