Verurteilung wegen Wiederbetätigung

Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung, gefährlicher Drohung und schwerer Körperverletzung ist am Freitag beim Landesgericht ein 30-jähriger Salzburger zu 24 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden.

Acht Monate davon muss dem Mann im Gefängnis absitzen. Er hatte im Jahr 2013 in Salzburg vor Passanten und Polizisten „Heil Hitler“ und ausländerfeindliche Parolen gerufen. Der gelernte Elektriker verstieß dem Urteil des Geschworenengerichtes unter Vorsitz von Richterin Bettina Maxones-Kurkowski zufolge mit seinem Verhalten gegen Paragraf 3g des Verbotsgesetzes. Zudem habe er einen Polizisten mit dem Umbringen bedroht und verletzt.

„Mehrmals rechten Arm zum Hitler-Gruß erhoben“

Der Angeklagte zeigte sich bei dem zweitägigen Prozess großteils geständig, schob aber die Schuld seinem Alkoholkonsum zu. Nüchtern sei er ein friedlicher Mensch, „ich bin kein Neonazi“, beteuerte er. Staatsanwalt Marcus Neher lastete dem 30-Jährigen vier Vorfälle in der Öffentlichkeit an. Der Mann habe auch mehrmals den rechten Arm zum „Hitler Gruß“ erhoben, sagte Neher. Der Verurteilte muss nun wegen seiner Alkoholprobleme eine Therapie absolvieren. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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