Wiederbetätigung: Neonazis verurteilt
Das Verfahren war ein Geschworenen-Prozess beim Landesgericht Salzburg. Die fünf Verurteilungen umfassen bedingte Haftstrafen von vier bis 13 Monaten. Der älteste Angeklagte erhielt einen Freispruch - wegen Mangels an Beweisen.
Alle Urteile sind rechtskräftig. Die Angeklagten hatten sich nicht schuldig oder nur zum Teil schuldig bekannt.
Stramme Nazi-Rituale
Staatsanwalt Marcus Neher hat einen Tatzeitraum von Ende 2010 bis 12. April 2012 angenommen. Rund 1.280 Musikdateien von „Neonazibands“ wurden bei einer Hausdurchsuchung der Polizei sichergestellt. Zudem sollen die Beschuldigten in dem Keller „Heil Hitler“ gerufen und die Hand zum „Deutschen Gruß“ erhoben haben. Zur Dekoration des Partyraums war eine deutsche Reichsflagge samt Hakenkreuz angebracht worden.