Osterfestspiele: Angeklagter zwangsvorgeführt

Der Osterfestspiel-Prozess am Landesgericht hat am Dienstag mit einem Knalleffekt begonnen: Der angeklagte Ex-Technikchef musste zwangsweise beim Prozess erscheinen. Er lag bis Dienstagvormittag in der Christian-Doppler-Klinik.

Das Geplänkel zwischen Gericht und Verteidigung begann am Landesgericht schon vor dem Start des Verfahrens und damit bevor die Anklage vorgelesen wurde. Ein gerichtliches Gutachten vom April bescheinigte einem der Angeklagten, dem ehemaligen Technikchef der Osterfestspiele Klaus K., wegen psychischer Probleme bis mindestens Oktober nicht verhandlungsfähig zu sein. Dienstagfrüh erschien er deshalb erst gar nicht zum Prozessauftakt, sondern blieb in der Christian-Doppler-Klinik.

Das Gericht präsentierte dann allerdings ein neues Gutachten, wonach K. doch verhandlungsfähig sei. Richterin Daniela Meniuk-Prossinger unterbrach nach knapp einer Viertelstunde die Verhandlung bis 12.00 Uhr.

Anwalt holt Mandanten in Klinik ab

In der Doppler-Klinik marschierten allerdings keine Polizisten auf. Nach der angedrohten Zwangsvorführung holte Anwalt Leopold Hirsch seinen Mandanten selbst aus der Klinik und brachte ihn ins Gericht: „Ich finde das bemerkenswert. Es ist für mich das erste Mal, dass ein Patient aus der stationären Behandlung eines öffentlichen Krankenhauses vorgeführt werden soll.“

Auf zwei Gehstöcke gestützt und im Trainingsanzug kam Klaus K. schließlich gegen Mittag in den Verhandlungssaal. In der Folge trug Staatsanwalt Michael Schindlauer seine 81 Seiten umfassende Anklageschrift vor.

„Kann den Zusammenhang nicht verstehen“

Im Anschluss bat Richterin Daniela Meniuk-Prossinger den Verteidiger Kretschmers, Leopold Hirsch, zur Gegenäußerung. Doch dieser ersuchte die Vorsitzende, direkt an seinen Mandanten Fragen zu richten. Dieser gab dann mit heiserer Stimme an, „ich habe das nicht verstanden, ich kann den Zusammenhang der Anklage nicht verstehen“. „Was haben Sie nicht verstanden“, wollte Meniuk-Prossinger wissen. „Die Worte und den Inhalt. Ich kann den Worten nicht folgen“, so der Beschuldigte. Und dessen Anwalt: „Erklären Sie einem nicht verhandlungsfähigen Menschen 81 Seiten.“

Verteidiger beantragt neuerliches Gutachten

Daraufhin ersuchte die Richterin Hirsch, er möge seinem Mandanten den Inhalt der Anklageschrift erläutern. Dies würde acht Stunden in Anspruch nehmen, gab der zurück. Der Advokat beantragte daraufhin ein neuerliches klinisches Gutachten.

Mit diesem solle festgestellt werden, dass sein Mandant „heute im Zeitraum von 12.00 bis 13.40 Uhr aufgrund seiner psychischen Belastungen und der subjektiven Belastung des heutigen Tages unfähig war, den Ausführungen des Staatsanwaltes zu folgen“. Sein Mandant sei am Dienstag nur physisch anwesend. Der Prozess musste im Laufes des Nachmittags immer wieder unterbrochen werden - damit sich Klaus K. im Ärztezimmer kurz hinlegen und erholen konnte. Der Mann wirkte nicht nur psychisch, sondern auch körperlich schwer angeschlagen. Am Donnerstag soll der Prozess nun fortgesetzt werden - mit Klaus K.

Dewitte bekennt sich „nicht schuldig“

Der Mit-Angeklagte Ex-Chef der Osterfestspiele, Michael Dewitte, weist unterdessen weiter alle Vorwürfe zurück. Dewitte-Anwalt Johann Eder verweist auf den laufenden Schadenersatzprozess - dort sind einige umstrittene Provisionszahlungen nicht beanstandet worden, unter anderem auch eine Zahlung von 300.000 Euro von Dewitte an Klaus K.

Das Zivilgericht habe bereits entschieden, betont Eder: „Im Zivilverfahren wurde schon erkannt, dass im Fall der Provisionsgeschichte im Zusammenhang mit der Vidyaev-Stiftung die Provision rechtens bezahlt worden ist. Aus diesem Grund ist auch die Klage auf Rückzahlung inzwischen rechtskräftig abgewiesen worden. Schon deshalb ist der Vorwurf auch strafrechtlich nicht aufrecht zu halten.“ Michael Dewitte wird sich als „nicht schuldig“ bekennen.

Michael Dewitte beim Prozess in Salzburg

ORF

Prozessstart vier Jahre nach Auffliegen des Skandals

Der Strafprozess um den Osterfestspiel-Skandal startete Dienstag vier Jahre nach Auffliegen des Skandals. Bisher war es vor Gericht nur um Schadenersatz-Zahlungen gegangen, nun aber geht es um mögliche Haftstrafen für den ehemaligen Geschäftsführer Michael Dewitte, den ehemaligen technischen Direktor Klaus K. und einen für Zulieferfirmen Verantwortlichen.

Insgesamt zwei Millionen Euro sollen die drei Angeklagten in die eigene Tasche abgezweigt haben, zulasten der Osterfestspiele. Die Anklage lautet auf Untreue und schweren Betrug, der Strafrahmen beträgt bis zu zehn Jahre Gefängnis.

Hauptvorwürfe treffen ehemaligen Geschäftsführer

Die Hauptvorwürfe treffen Ex-Osterfestspielgeschäftsführer Michael Dewitte, sagt Marcus Neher, Sprecher der Salzburger Staatsanwaltschaft: „Er soll in 28 Fällen Rechnungen bezahlt haben, denen entweder keine Leistung gegenüberstand oder die völlig überhöht waren. Dadurch ist den Salzburger Festspielen ein Schaden von ca. 1,5 Millionen Euro entstanden. Der technische Direktor der Salzburger Festspiele soll ihn bei diesen Malversationen unterstützt haben.“

Der gesundheitlich schwer angeschlagene Klaus K. soll für diese krummen Geschäfte eigens eine Firma in Zentralamerika gegründet haben, heißt es in der Anklage. Ursprünglich hieß es in einem Gutachten, dass K. nach seinem Sturz von einer Brücke noch ein Monat lang nicht verhandlungsfähig sei. Der dritte Angeklagte ist ein deutscher Kaufmann bei zwei Zulieferfirmen der Osterfestspiele.

Monsterprozess mit 30 Verhandlungstagen

Als Grund für die lange Zeitspanne vom Auffliegen des Skandals bis zur fertigen Anklage - dazwischen lagen immerhin vier Jahre - nennt Staatsanwaltschafts-Sprecher Marcus Neher, dass „hier umfassende Ermittlungen zu führen waren. Insbesondere waren mehr als 50 Zeugen zu vernehmen, die auch teilweise mehrmals zu vernehmen waren.“

Der Osterfestspiel-Strafprozess wird in jedem Fall ein Monsterverfahren: fast 30 Verhandlungstage sind bis Dezember bereits fixiert. 51 Zeugen sollen befragt werden. Ob es in diesem Jahr noch das Urteil gibt, wird von vielen Seiten bezweifelt.

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