Osterfestspiel-Affäre: Drei Angeklagte

In der Affäre rund um die Salzburger Osterfestspiele werden drei Beschuldigte angeklagt: der ehemalige Osterfestspiel-Geschäftsführer Michael Dewitte, der ehemalige Technische Direktor der Festspiele, Klaus K., und ein Freund von Klaus K.

In der Anklage geht es um die Vorwürfe der Untreue und des schweren gewerbsmäßigen Betrugs. Details aus dem Inhalt der Anklage sind aber noch nicht bekannt, da die Anklageschrift den Betroffenen noch nicht zugestellt worden ist. Die Anklage wurde aber Ende November bei Gericht eingebracht, bestätigt die Staatsanwaltschaft.

Neben Dewitte und Klaus K. ist auch ein Freund und Geschäftspartner von K. aus dem Bereich der Technikfirmen angeklagt sein. Staatsanwaltschaftssprecher Marcus Neher betonte aber, dass im Komplex rund um die Osterfestspiele aber noch weiter ermittelt werde.

Affäre um Provisionen, Überstundenabrechnungen

In dem Strafprozess geht es vor allem um die Geldflüsse rund um eine Sponsorzahlung des russischen Oligarchen Igor Vidyaev. Hier soll sich Klaus K. widerrechtlich über eine Briefkastenfirma in Belize und ein Konto in Nordzypern eine ihm nicht zustehende Provision von 300.000 Euro lukriert haben. Dieses Geld sei ihm aber zugesagt gewesen, betonte K. im Zivilprozess zu der Affäre.

Dewitte soll auch bei der Vidyaev-Provision eine Rolle gespielt haben. Zudem soll er zu Unrecht Überstunden, Provisionen, Nächtigungs- und Reisekosten verrechnet haben.

Zivilprozess läuft seit März

Seit März dieses Jahres läuft bereits ein Zivilprozess in der Sache. Darin fordern die Osterfestspiele 1,5 Millionen Euro von Klaus K., zwei Rechtsanwälten und einem Steuerberater.

Kritik an Verzögerung bei Prozessstart

Dass der Strafprozess erst jetzt - beinahe drei Jahre nach Auffliegen der Affäre - beginnt, stört auch LH-Stv. Wilfried Haslauer (ÖVP), derzeit Vorsitzender des Festspielkuratoriums.

„Das liegt auch daran, dass die Organisationsformen in der Justiz - gerade im Bereich der Staatsanwaltschaft - mit den Weisungen der Oberstaatsanwaltschaft, den Berichtspflichten einfach Anklageerhebenungen enorm verzögern“, sagt Haslauer. „Wäre das ursprüngliche Konzept der zuständigen Salzburger Staatsanwältin durchgeführt worden, wäre wahrscheinlich das Verfahren schon beendet.“

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