Osterfestspiele: Zivilprozess zu Ende

Der im März eröffnete Schadenersatz-Zivilprozess in der Osterfestspiel-Affäre wurde Dienstagabend abgeschlossen. Ein Teil- beziehungsweise Zwischenurteil wird schriftlich ergehen.

Die Osterfestspiele GmbH hatte in dem Zivilprozess von vier beklagten Parteien insgesamt 1,5 Millionen Euro verlangt. Es handelt sich dabei um zwei Rechtsanwälte, die für die Osterfestspiele Provisionen, Reisekosten sowie Überstundenabgeltungen an den damaligen Geschäftsführer Michael Dewitte veranlasst haben sollen.

Schadenersatz wollen die Osterfestspiele auch vom ehemaligen technischen Direktor der Salzburger Festspiele, Klaus K., und von einer Wiener Steuerberatungskanzlei.

Zahlreiche prominente Zeugen

In dem Zivilprozess sagten zahlreiche Zeugen ausgesagt, darunter Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ), Festspielpräsidentin Helga Rabl-Stadler, der künstlerische Geschäftsführer der Osterfestspiele, Peter Alward, und der Rechtsanwalt der Berliner Philharmoniker, Peter Raue.

Bezüglich der Schadensersatzforderung, welche die Provision von 300.000 Euro betrifft, werde laut Angaben der Richterin ein Teilurteil ergehen, bezüglich der restlichen 1,1 Millionen Euro hohen Forderung ein Zwischenurteil. Die Urteile werden schriftlich ausgefertigt und dann den Beklagten zugestellt. Diese können dann dagegen berufen.

Gegen K. und Dewitte gibt es auch strafrechtliche Ermittlungen wegen Untreue, die in Gefängnisstrafen enden könnten.

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