Plötzeneder neuer Schulratspräsident

LH Wilfried Haslauer (ÖVP) hat am Freitag den neuen amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates präsentiert. Nachfolger von Herbert Gimpl (SPÖ) wird Johannes Plötzeneder (ÖVP), bisher Direktor des Christian-Doppler-Gymnasiums an der Lehener Brücke in Salzburg.

Haslauer hat sich mit Plötzeneder einen Mann seines Vertrauens ausgesucht, der nun eine bildungspolitische und organisatorische Reform der Schulverwaltung durchziehen soll.

Johannes Plötzeneder neuer Präsident des Landesschulrates Landesschulratspräsident

Franz Neumayr

Haslauer, Plötzeneder

Nun doch keine Abschaffung der Funktion

Entgegen bisheriger Ankündigungen der Landesregierung wird der Posten des Landesschulratspräsidenten nicht abgeschafft und auch nicht durch einen Landesbildungsdirektor ersetzt. Der Nationalrat in Wien hat sich anders entschieden und nur die Abschaffung der Bezirksschulräte gesetzlich beschlossen.

Der künftige Landesschulratspräsident Plötzeneder gehört den Christgewerkschaftern und dem ÖAAB an: „Das steht nicht im Widerspruch zum koalitionären Vorhaben der Entpolitisierung bei Leiterbestellungen. Aber ein Mann dieser Funktion muss mein persönliches Vertrauen genießen.“

Große Veränderungen geplant

Dem neuen Landesschulratspräsidenten steht ein gewaltiges Arbeitspensum bevor. Vor allem organisatorische Reformen warten auf Realisierung: „Wir werden energisch an effizienteren Strukturen arbeiten. Schulleiter gehören besonders im Pflichtschulbereich administrativ entlastet.“ So werden zum Beispiel auch die Bezirksschulräte abgeschafft und die bisher doppel- und mehrgleisige Schulverwaltung stark gestrafft.

Gimpl bleibt einige Zeit Stellvertreter

Bildungsreferent und Landeshauptmann Haslauer kündigte Freitag neuerlich an, dass die Funktion des stellvertretenden Landesschulratspräsidenten ersatzlos gestrichen werden soll - und zwar bis zum Sommer nächsten Jahres.

Bis dahin dürfte der bisherige Schulratspräsident Herbert Gimpl die Funktion des Stellvertreters ausüben. Er hat übrigens ein Rückkehrrecht als Lehrer an der Pädagogischen Hochschule.

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