Streit um Munitionslager: Teilerfolg für Betreiber

Seit fast 14 Jahren ringt ein Pyrotechnik-Händler mit den Behörden darum, ein altes Munitionslager in Wals-Siezenheim (Flachgau) für seine Firma nutzen zu dürfen. Nun verbucht er einen Teilerfolg. Ein Gericht hat die Behörde überstimmt.

Pyrotechnik-Händler Peter Schickl aus Mondsee im benachbarten Oberösterreich will 4.000 Tonnen Feuerwerkskörper in den Bunkern lagern. Der Mondseer ist mit seinem Vorhaben, das einstige Heeres-Munitionslager in ein Pyrotechnik-Lager umzuwandeln, bisher noch nicht sehr weit gekommen. Durch unzählige behördliche Auflagen sowie Einsprüche schien er jahrelang nicht und nicht vom Fleck zu kommen - im Gegenteil es gibt immer wieder Rückschläge.

Zwölf Bunker auf früherem Militärareal

Zum fast 20 Hektar großen früheren Militär-Areal, das noch aus der US-Besatzungszeit stammt, zählen zwölf Bunker, vier davon sind in den 1990er Jahren neu gebaut worden. Das Bundesheer lagerte dort bis 2003 noch rund 80.000 Tonnen Sprengmittel, der Bund will die Liegenschaft allerdings loswerden. Der oberösterreichische Unternehmer ersteigerte sie damals offenbar um eine Million Euro.

Munitionslager

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Ein oberösterreichischer Unternehmer will das frühere Munitionslager nutzen

Bis heute versucht Schickl, dort seine Feuerwerke trocken und sicher zu lagern, ebenso das Material von anderen Pyrotechnik-Firmen - bis vor kurzem jedoch vergeblich.

Urteil des Verwaltungsgerichts gibt Betreiber Recht

Nach mehr als einem Jahrzehnt gibt es nun aber einen Etappen-Sieg. „Im Namen der Republik wird gegen den Bescheid zu Recht erkannt: für die gewerbliche Lagerung von pyrotechnischen Artikeln wird Folge gegeben und die Bewilligung erteilt“, heißt es dazu im entsprechenden Urteil des Landesverwaltungsgerichts Salzburg.

Streit um Munitionslager

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Das Urteil des Landesverwaltungsgerichts gibt dem Betreiber Recht

Unternehmer Peter Schickl zeigt sich erleichtert. „Das Verwaltungsgericht hat uns dahingegend Recht gegeben, dass wir die unterirdischen Bunker im Berg gewerblich nutzen dürfen. Genau darum geht es, weshalb dieses Urteil für uns einen großen Schritt nach vorne bedeutet“, sagt Schickl.

Streit um Munitionslager

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Unternehmer Peter Schickl zeigt sich erleichtert

Positive Entscheidung laut BH möglich

Das Urteil gibt Schickl also Recht und widerspricht der Gewerbe- und Baubehörde in der BH Salzburg-Umgebung. Diese war immer zuständig für den Fall und ist es auch weiter. Denn noch fehlt dem Mondseer fehlt etwas Wesentliches, nämlich die Bewilligung für die Betriebsansiedlung.

„Wenn die Beurteilungen der Sachverständigen positiv ausfallen, dann wird das seitens der Gewerbebehörde wohl zu berücksichtigen sein. Dann ist eine positive Entscheidung durchaus möglich“, sagt dazu Karin Gföllner von der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung.

Nur unterirdische Bunker können genutzt werden

Doch selbst bei einer endgültigen positiven Entscheidung darf Peter Schickl künftig lediglich die unterirdischen Bunker gewerblich verwenden, nicht jedoch die fünf oberirdischen Gebäude. Denn oberirdisch gilt das gesamte Gelände als Landschaftsschutzgebiet. Als Folge dürfen die 30 neu eingerichteten Büro-Arbeitsplätze sowie die Kantine samt Küche und Aufenhaltsräume nicht genützt werden, bestätigt Peter Schickl.

„Wir haben auf dem Areal auch 30 Toiletteanlagen, die wir dann nicht mehr hernehmen dürfen. Diese Toiletten stehen in Gebäuden, die dann gewerblich nicht mehr genützt werden können. Dann müssen wir eine mobile Toilette auf einem Anhänger oder etwas ähnliches hernehmen.“

Entscheidung über Betriebsansiedlung im Frühjahr

Insgesamt ist aber wieder Bewegung in die Sache gekommen. Pyrotechnik-Händler Peter Schickl will sich weiter durchkämpfen. Das noch offene Betriebsansiedlungsverfahren, soll im Frühjahr 2017 entschieden werden.

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Streit um Munitionslager: Teilsieg für Betreiber

Seit fast 14 Jahren ringt ein Pyrotechnik-Händler mit den Behörden darum, ein altes Munitionslager in Wals-Siezenheim (Flachgau) für seine Firma nutzen zu dürfen. Nun verbucht er einen Teilerfolg.

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