Streit um Blindgänger-Kosten beim OGH

Der Musterprozess zwischen Stadt Salzburg und Bund um die Kosten für die Bergung von Bomben-Blindgängern aus dem Zweiten Weltkrieg geht nach neun Jahren in die letzte Runde: Jetzt muss der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheiden.

Nach mehreren Fliegerbomben-Bergungen im Jahr 2003 hatte die Stadt Salzburg die Republik geklagt: Der Bund solle nicht nur die Kosten der Entschärfung zahlen, sondern auch für die Suche von Kriegsrelikten aufkommen, forderte Salzburg.

Doch dieser Rechtsstreit dauert nach neun Jahren immer noch an: Für die Suche nach Blindgängern ist derzeit der Grundeigentümer zuständig. Er muss bei Verdachtsfällen die Suche organisieren und bezahlen. Gegen diese Regelung wehrt sich die Stadt Salzburg, deren Grundstücke besonders oft betroffen sind.

Gerichtsmarathon kurz vor der Entscheidung

Bis jetzt ist die Stadt aber noch nicht wirklich weitergekommen: Beim Landesgericht Salzburg setzte sie sich zwar durch, beim Oberlandesgericht Linz setzte es hingegen eine juristischen Niederlage. Daraufhin zog die städtische Rechtsabteilung vor das Höchstgericht - unklar war allerdings: vor welches?

Ursprünglich hatte sich die Stadt an den für Zivilsachen zuständigen Obersten Gerichtshof gewandt. Der gab die Angelegenheit aber an den Verfassungsgerichtshof weiter. Doch die Verfassungsrichter stellten jetzt fest, dass die ordentlichen Gerichte die Entscheidung treffen müssen. Mit anderen Worten: Die Sache geht zurück an den OGH, der jetzt entscheiden muss, obwohl er nicht will. Ein Urteil soll in drei bis vier Monaten vorliegen.

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