Heer holt sich „Fliegerbombenstreit“

Im Zuge des Sparpakets wird der Entminungsdienst des Innenressorts in das Verteidigungsministerium transferiert. Damit holt sich das Heer einen juristischen Streit mit der Stadt Salzburg über Kosten für die Entschärfung von Fliegerbomben.

Bisher gab es zwei Entminungsdienste. Die Sprengstoffspezialisten des Verteidigungsministeriums waren hauptsächlich für militärische Angelegenheiten zuständig. Der Dienst des Innenministeriums war für die Entschärfung von Kriegsrelikten, die aus der Zeit vor dem Jahre 1955 stammen, zuständig - und das sorgte regelmäßig für finanzielle Streitigkeiten.

Stadt Salzburg fordert 900.000 Euro vom Bund

Die Stadt Salzburg etwa forderte jahrelang die Kosten von rund 900.000 Euro für das Sondieren von 28 Verdachtspunkten und das Freilegen von drei Fliegerbomben vom Bund zurück. Das Innenministerium sah sich bloß für die Kosten der Entschärfung und Bergung einer bereits freigelegten Bombe zuständig. Der Verdacht, dass irgendwo ein Blindgänger liege, begründe noch kein Einschreiten der Sicherheitsbehörden. Mit anderen Worten: Für die Sondierungskosten müsse der Grundbesitzer aufkommen - Privatpersonen, Gemeinden, Städte, allenfalls Länder.

Nach zwei gerichtlichen Urteilen und der Zurückweisung der Klage vom Obersten Gerichtshof entschied schließlich der Verfassungsgerichtshof im Vorjahr, dass der Bund zur Übernahme der Kosten nicht verpflichtet werden könne, weil es schlichtweg keinerlei gesetzliche Bestimmung dafür gibt.

Fliegerbombe

ORF

Im Dezember 2011 wurde eine Fliegerbombe bei einem Salzach-Kraftwerk entdeckt - Fliegerbombe bei Salzach-Kraftwerk entschärft

VfGH sieht rechtliches Vakuum

Die Causa ist insofern brisant, als österreichweit insgesamt noch rund 15.000 Fliegerbomben in der Erde vermutet werden. Die Suche und Bergung eines Kriegsrelikts kostet im Schnitt rund 200.000 Euro. Der VfGH sieht die Politik am Zug, wenn diese mit einem neuen Gesetz oder einer neuen Vereinbarung das rechtliche Vakuum füllen und einen generellen Kostenersatz schaffen möchte.

Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) sprach nach der VfGH-Entscheidung im Frühjahr 2011 von einer „Justizgroteske“ und einer „Bankrotterklärung“, wenn der VfGH feststelle, dass es 66 Jahre nach Kriegsende noch keine Norm gebe, wer für die Kosten zuständig sei. „Es ist höchste Zeit, das Parlament ist am Zug und muss sofort handeln“, so Schaden.

Neues Leben für Gesetzesentwurf?

Im Jänner 2008 hatte die Politik schon einen Anlauf dazu versucht: Das Innenministerium hatte im Nationalrat einen Entwurf zu einem „Bundesgesetz über die finanzielle Unterstützung von Personen, die durch Fliegerbombenblindgänger betroffen sind“ eingebracht. Dieser sah vor, dass der Bund 35 Prozent der Kosten, höchstens aber 35.000 Euro übernimmt, wenn tatsächlich eine Bombe freigelegt wird und eine Person durch die Finanzierung der Maßnahme in ihrer Existenz bedroht wäre.

Der Entwurf entschlief aber nach der Begutachtungsfrist sanft. Die Frage ist, ob sich nun Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) als künftiger oberster Entminer daran versucht, denn die gegenwärtige Nichtregelung kommt dem Bund durchaus entgegen.

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