Urteil: Jagdpächter muss Rotwild dezimieren

Jagdpächter Thomas Tscherne müsse im Gasteiner Tal (Pongau) seinen Rotwildbestand deutlich verringern, steht in einem Urteil des Landesverwaltungsgerichtes. Die Bundesforste kritisieren Wildverbiss in ihren Wäldern.

Es gehe um ein verträgliches Maß für die Aufforstung, damit auch in Zukunft die Wälder der Bundesforste im Angertal zwischen Bad Hofgastein und Bad Gastein ihre Schutzfunktion erfüllen können, so das Salzburger Landesverwaltungsgericht. Demnach muss der Rotwildbestand im Angertal zwischen Bad Hofgastein und Bad Gastein nun binnen zwei Jahren auf hundert Stück reduziert - eine Halbierung. Damit soll verhindert werden, dass durch den Wildverbiss großflächig Forstkulturen vernichtet werden.

Noch Zeit bis 2021 zur Zählung

Sollte eine von der Behörde durchgeführte Zählung im Jänner 2021 ergeben, dass der Bestand weiter über 100 Stück Rotwild liege, dann müsse die Fütterung im Winter beendet werden. Der betroffene Jagdpächter und Hotelier Thomas Tscherne betrachtet diese Auflage als realitätsfern.

Gemäßigte Reaktion Tschernes

Den Rotwildbestand von 200 auf 100 zu senken, dafür seien zwei Jahre zu wenig, dafür brauche es doppelt so viel Zeit, so der Gasteiner. Grundsätzlich sei das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes aber akzeptabel, so der Jagdpächter. Er wolle es aber noch in Ruhe prüfen, obwohl eine ordentliche Revision rechtlich nicht möglich ist.

Weiterer Gerichtsstreit um Sinn von Fütterung

Unabhängig von dem hier geschilderten Verfahren wollen die Bundesforste mit Unterlassungsklage und einstweiliger Verfügung der Justizbehörden erreichen, dass Jäger Thomas Tscherne nicht mehr öffentlich sagt, dass Wild verhungert sei, weil Fütterungen aufgelassen worden seien.

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