Gerichtsstreit um Sinn von Wildfütterungen

Die Bundesforste wollen nun mit Unterlassungsklage und einstweiliger Verfügung erreichen, dass der Gasteiner Jäger Thomas Tscherne nicht mehr öffentlich sagt, dass Wild verhungert sei, weil Fütterungen aufgelassen worden seien.

Eine Zivilrichterin beim Landesgericht Salzburg war Montag mit dem Rechtsstreit um die Wildfütterung in Gastein (Pongau) befasst. Jäger Tscherne hatte im Jänner gegenüber der „Kronen Zeitung“ die Frage aufgeworfen: „Lassen die Bundesforste Rehe mutwillig verhungern, um so den Wildbestand zu reduzieren?“.

Wildfütterung Habachtal

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Wildfütterung

Viele Meinungsverschiedenheiten

Tscherne sprach damals von 30 verhungerten Rehen, weil die Fütterung nicht mehr bestückt wurde. Die Bundesforste entgegneten, dass die Fütterungen deshalb aufgelassen worden seien, weil der Wildbestand im Gasteiner Angertal über Jahre künstlich hochgezüchtet und hochgefüttert und damit ein hoher Schaden am Schutzwald angerichtet worden sei.

Bundesforste gegen Vorwurf der Tierquälerei

Der Vorwurf des Jägers, die Bundesforste ließen Rehe mutwillig verhungern, beinhalte auch den Vorwurf der Tierquälerei. Zudem verletze seine Aussage, wonach die Bundesforste auf trächtige Tiere schießen lassen würden, die Grundsätze der Weidgerechtigkeit. Damit der Jäger keine derartigen Vorwürfe mehr erhebt, brachten die Bundesforste eine Unterlassungsklage ein. Sie haben dem Pongauer Ende 2015 das Jagdgebiet im Angertal nicht mehr verpachtet.

Debatte um Sinn von Fütterungen

Der Beklagte ist derzeit Jagdpächter einer Agrargenossenschaft und auch Hotelier im Gasteinertal. Für ihn geht es um eine Grundsatzfrage, wie er heute am Rande der Verhandlung gegenüber der APA erklärte. Es gehe ihm um die Arterhaltung der Wildtiere in den Alpen. Wenn Fütterungsstellen aufgelassen werden und die Tiere im Winter, wenn viel Schnee liegt, nicht gefüttert werden, „gehen sie ein“, betonte er. Zu Wildschäden komme es deshalb, weil das Wild beim verzweifelten Versuch, zu überleben, „all das frisst, was nicht so attraktiv ist“. So entstünden Verbissschäden an Jungbäumen durch Rehe, und das Rotwild schäle die Rinde von Bäumen. Auch deshalb müsse das Wild im Winter gefüttert werden, erklärte der Pongauer.

Petition an den Bundespräsidenten

Tscherne hat einen behördlichen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 27. Oktober 2017 beeinsprucht, wonach Rotwild ganzjährig, also auch in der Schonzeit, unabhängig von Alter und Geschlecht erlegt werden darf, und wonach die Anzahl der Tiere, die in seinem Revier gefüttert werden, auf 70 Stück begrenzt wurde. Das Landesverwaltungsgericht sei jetzt aber seinen Eingaben weitgehend gefolgt, sagte Tscherne. Dem Urteil zufolge sei die Fütterung von 100 Stück Rotwild, das aus einem Umfeld von 15.000 Hektar kommt, langfristig akzeptabel, weiters dürfen von 1. Jänner bis 1. Juli keine tragenden und Kälber führende Hirschkühe geschossen werden, erläuterte Tscherne. Er hat die Petition „Rotwild in Not. Stoppt die Auflösung von Winterfütterungen“ an Bundespräsident Alexander Van der Bellen ins Leben gerufen. Bisher haben rund 22.700 Personen unterschrieben.

Entscheidung ergeht schriftlich

Die Öffentlichkeit war Montag von der Verhandlung beim Landesgericht ausgeschlossen. „Die Entscheidung über die einstweilige Verfügung wird schriftlich ergehen“, erklärte Gerichtssprecher Peter Egger gegen Abend. „Die Verhandlung war nach dem Gesetz nicht öffentlich, weil die Exekutionsordnung das nicht vorsieht.“

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