Nach Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel

Das erste Auftreten der Vogelgrippe im nördlichen Flachgau hat jetzt auch in Salzburg eine Stallpflicht entlang der großen Flüsse und Seen zur Folge. Ab sofort dürfen Geflügelzüchter hier ihre Tiere nicht mehr aus dem Stall lassen.

Bisher wurde in Salzburg zwar nur ein Fall von Vogelgrippe gemeldet, aber weite Teile des Flachgaus und des angrenzendes Oberösterreichs sind nun möglicherweise Seuchengebiet. Nach dem Vogelgrippe Fall in Vorarlberg wurden dort in Zuchtbetrieben alleine wegen Krankheitsverdachts und um ein rasches Ausbreiten des Virus unter dem Geflügel zu verhindern schon tausende Tiere getötet.

Das Landesveterinäramt Salzburg verordnete noch am Donnerstag für weite Teile des Flachgaus Stallpflicht für Geflügel. „Damit wollen wir verhindern, dass Kot vom Wildgeflügel aufs Hausgeflügel kommt bzw. auch infizierter Kot nicht mit Kleidung und Schuhen in Berührung kommt und auch Hunde beim Spazieren nicht damit in Kontakt kommen“, sagte Landesveterinärdirektor Josef Schöchl.

Behörden beobachten Gewässer im Flachgau

Die Vogelgrippe bzw. das Virus H5N8 ist für Menschen ungefährlich, aber für Geflügel hoch ansteckend. Ob die verseuchte Ente am Grabensee ein Einzelfall war oder mehrere infizierte Tiere gemeldet werden, ist ungewiss. Als Vorsichtsmaßnahme beobachten die Behörden die Gewässer im Flachgau. „Auch für Haustiere ist das Virus nicht gefährlich, aber sehr gefährdet ist das Hausgeflügel wie Pute oder Huhn“, sagte Schöchl.

Seit mehreren Wochen wurden Vogelgrippe-Fälle in Teilen Europas und auch im benachbarten Bayern gemeldet. In Vorarlberg wurde bei mehreren Tieren in einem biozertifizierten Putenzuchtbetrieb Vogelgrippe nachgewiesen. Tausende Tiere wurden wegen Krankheitsverdachts getötet.

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