Bombenbergung: Bayern zahlt, Salzburg nicht
2006 erfuhr eine Salzburgerin, dass auf ihrem Grundstück in Salzburg-Schallmoos eine Fliegerbombe liegt. Die Pensionistin musste die Kosten für die Suche und die Entschärfung des Kriegsgerätes selber tragen. Kostenpunkt insgesamt 200.000 Euro. Die Frau klagte daraufhin den Bund. Doch der Oberste Gerichtshof entschied, Gemeinden oder Grundstückseigentümer müssen die Bergekosten übernehmen. An dieser Gesetzeslage wurde bisher nichts geändert: auch weiterhin beteiligen sich Bund und Länder in Österreich an der Suche und Bergung von Kriegsmaterial nicht.
Deutschland zahlt, Österreich nicht
Anders sieht die Rechtslage in Deutschland aus. Dort übernehmen Bund oder Länder die Kosten. Die Bundesrepublik zahlt, wenn es sich um ehemaliges reichsdeutsches Kriegsmaterial handelt. Erst vergangene Woche entdeckte ein Deutscher eine 250 Kilogramm schwere amerikanische Fliegerbombe in seinem Garten in Freilassing (Bayern) - mehr dazu in: Fliegerbombe legte Flugverkehr lahm (Salzburg.ORF.at; 8.10.2016).
Der Freistaat Bayern trug hier die Bergekosten des Blindgängers. Die Kostenübernahme regelt in Deutschland das Kriegsfolgengesetz. Demnach erlischen die Ansprüche gegen das Deutsche Reich nicht mit dem Kriegsende, sondern die Bundesrepublik müsse der Bergung von Kriegsgeräten weiterhin nachgehen.
ORF/Klement
In Österreich fehlt bislang ein derartiges Gesetz, das Privatpersonen und vor allem Grundstückseigentümer vor den Bergekosten schützt. Im Falle der Entdeckung von Kriegsgeräten bleiben Grundbesitzer in Österreich auf den Bergekosten sitzen.
Links:
- Fliegerbombe bei Koppl entschärft (salzburg.ORF.at; 4.11.2015)
- Suche nach weiteren Fliegerbomben (salzburg.ORF.at; 22.8.2016
- Fliegerbombe nicht intakt, Alarm abgeblasen (salzburg.ORF.at; 20.08.2016)