Illegale Zweitwohnsitze: Hintertür bald zu?

Das Land Salzburg will im neuen Raumordnungsgesetz eine Hintertür schließen, die illegale Zweitwohnsitze ermöglicht, kündigt LHstv. Astrid Rössler (Grüne) an. Es geht um Häuser mit bis zu fünf Wohneinheiten, wo man „tricksen“ könne.

Es ist ein kleiner Paragraf, der erst vor sieben Jahren ins Raumordnungsgesetz gekommen ist. Er betrifft Häuser mit bis zu fünf Wohnungen, in denen die Nutzung als Zweitwohnsitz derzeit möglich ist, wenn man im realen Leben einige Tricks anwendet. Bürgermeister auf dem Land sehen in dieser Gesetzeslage einen Grund, warum in der Raumordnung vieles aus dem Ruder laufe und immer mehr illegale Zweitwohnsitze geschaffen würden.

Tricksereien und Zufälligkeiten?

Wohnungen in Häusern mit bis zu fünf Einheiten würden von Urlaubsgästen besonders gerne gekauft, heißt es - nicht für Hauptwohnsitze, offiziell auch nicht für die verbotene Nutzung als Zweitwohnung. Die Eigentümer wollen aber „öfter nach dem Rechten sehen“ – oft zufällig in den beliebtesten Urlaubszeiten. Das sei die klassische Hintertür, sagen Beobachter in vielen Tourismusgemeinden. Bürgermeister Gerhard Steinbauer (ÖVP) in Bad Gastein (Pongau) sieht die Sache so: „In Gebäuden mit bis zu fünf Wohnungen ist touristische Nutzung derzeit möglich, ohne irgendjemanden fragen zu müssen.“

Neues Gesetz soll Klarheit bringen

Der entsprechende Passus im Gesetz soll nun fallen, sagt Raumordnungsreferentin und LHstv. Astrid Rössler: „Es gibt schon die Einigkeit, dass diese Fünf-Wohnung-Bestimmung wegfällt. Dazu gibt es noch weitere Vorschläge.“

Der Entwurf zur Novellierung des Raumordnungsgesetzes soll bis Sommer fertig sein und dann in die politische und rechtliche Begutachtung gehen.

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Zweitwohnsitze ohne Ende?

Die Sonnseite für reiche Ausländer, die Schattseite für Einheimische? Was stimmt an dieser Kritik? ORF-Redakteur Reinhard Grabher hat recherchiert.

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