Tod im Hallenbad: Urteile bestätigt

Nach dem Tod einer zwölfjährigen Schülerin bei einem Ausflug ins Hallenbad von Zell am See (Pinzgau) sind die Urteile gegen zwei Lehrerinnen jetzt bestätigt worden. Sie bekamen wegen fahrlässiger Tötung Bewährungsstrafen.

Bei dem Schulausflug am 1. Juli 2014 war das zwölfjährige Mädchen ertrunken. Am Bezirksgericht Zell am See wurden die beiden Lehrerinnen deshalb bereits im Vorjahr zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Schwimmbecken im Hallenbad Zell am See (Pinzgau)

ORF

Mehr als eineinhalb Jahre nach dem tödlichen Unfall in Zell am See wurde jetzt das Urteil gegen zwei Lehrerinnen bestätigt

Aufsichtspflicht verletzt

Die beiden Frauen gingen in die Berufung, doch der Senat des Landesgerichts Salzburg bestätigte am Donnerstag das Urteil der ersten Instanz. Es ist damit rechtskräftig. Es sei von einer mangelnden Beaufsichtigung in dem Hallenbad auszugehen, begründete der Vorsitzende des Richtersenats. Bereits das Erstgericht hatte eine Verletzung der Aufsichtspflicht festgestellt.

Verteidiger: Schwimmunterricht schon beendet

Die beiden Angeklagten hatten beteuert, dass der Schwimmunterricht an jenem Tag um 10.45 Uhr beendet gewesen sei. Beim Abzählen der Schüler habe keiner gefehlt. Die zwölfjährige Nichtschwimmerin sei noch in der Garderobe gesehen worden. Es sei ihr unerklärlich, warum das Mädchen zurück und in den Schwimmerbereich gegangen sei, sagte eine Beschuldigte. Beide Lehrerinnen bedauerten den Vorfall und sprachen den Angehörigen der jungen Syrerin ihr tiefstes Mitgefühl aus.

Für den Verteidiger lag keine Aufsichtspflichtverletzung vor. Er forderte für die beiden Lehrerinnen der Neuen Mittelschule Saalfelden einen Freispruch. Die Schüler hätten widersprüchlich ausgesagt, der Sachverhalt sei nicht zu 100 Prozent feststellbar. Es bestünden erhebliche Zweifel, zudem sei 11.00 Uhr als Zeitpunkt der Beendigung des Unterrichts nicht plausibel, so der Verteidiger.

„Abwesenheit ist nicht bemerkt worden“

Doch der Berufungssenat stützte seine Entscheidung auf Zeugenaussagen. Keiner der Schüler habe wahrgenommen, dass das Mädchen den Schwimmbereich verlassen hätte oder in die Garderobe gegangen wäre, sagte der Richter. Ein pensionierter Lehrer, der gerade die Prüfungen für ein Schwimmabzeichen abnahm, habe das Mädchen um 10.50 Uhr im Tiefenbereich bei den Sprungbrettern gesichtet, sie sei bis 10.57 Uhr in diesem Bereich gewesen: „Eine deutlich mehr als siebenminütige Abwesenheit der Schülerin ist nicht bemerkt worden“, kritisierte der vorsitzende Richter

Die Syrerin wurde leblos am Boden des Beckens gefunden. Sie konnte zunächst wiederbelebt werden, starb aber wenig später im Spital. Die Zwölfjährige war erst eine Woche vor dem Unfall zur Familienzusammenführung nach Österreich gekommen. Ihr Vater ist ein anerkannter Flüchtling. Eine dritte Lehrerin, die damals ebenfalls die Schulklasse ins Hallenbad begleitet hatte, wurde bei dem Prozess im Juni des Vorjahres rechtskräftig freigesprochen.

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