20 Jahre für Mord, nicht rechtskräftig

Der am Mittwoch fortgesetzte Geschworenenprozess in Salzburg gegen einen Tschetschenen bringt einen Schuldspruch. Der Mann wurde wurde wegen Mordes und unerlaubten Waffenbesitzes zu 20 Jahren Haft verurteilt.

Der 54-jährige Angeklagte soll im Streit einen 53-jährigen Landsmann erschossen haben. Er wurde Mittwochnachmittag wegen Mordes und unerlaubten Waffenbesitzes zu 20 Jahren Haft verurteilt. Der Verteidiger meldete sofort nach Verkündung des Urteils eine Nichtigkeitsbeschwerde sowie Berufung wegen Strafe und privatrechtlicher Ansprüche (in Höhe von 71.000 Euro) an.

Nicht rechtskräftig

Die Staatsanwaltanwältin gab keine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte hatte in dem Prozess von „einem Unfall“ gesprochen. Er habe vor dem 53-Jährigen Angst bekommen und deshalb einen Warnschuss in ein Feld abgeben wollen.

Die Kugel traf den Mann aber in die Brust, er starb an „Herzpumpversagen“, wie die Gerichtsmedizin feststellte.

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