Tageseltern künftig auch in Betrieben möglich

In Zukunft soll es möglich sein, dass Tageseltern auch in Betrieben Kinder betreuen. Bisher durften sie nur in den eigenen vier Wänden Kinder in ihre Obhut nehmen. Eine Novelle des Kinderbetreuungsgesetzes soll das ändern.

Ein Wunschtraum vieler arbeitender Eltern: Die Kinder mit in die Arbeit nehmen und dort direkt einer Tagesmutter anvertrauen. Seit Jahresbeginn ist das für Mitarbeiter einer Maschinenbaufirma in Hof (Flachgau) bereits Realiät. Weil dieses Modell der „Betriebstageseltern“ gut funktioniert, soll diese Möglichkeit mit Jahresbeginn auch gesetzlich verankert werden.

Betriebe brauchen geeignete Räumlichkeiten

Betriebe, die sich für diese Form der flexiblen Kinderbetreuung in ihrem Unternehmen interessieren, brauchen dafür nur geeignete Räumlichkeiten. Die Tageseltern werden dann durch das Salzburger Tageselternzentrum und das Hilfswerk vermittelt. Die wiederum werden von Gemeinden und Land gefördert. Pro Betrieb darf eine Tagesmutter gleichzeitig maximal vier Kinder, die nicht älter als drei Jahre sind, betreuen.

Kinder- und Jugendlandesrätin Martina Berthold war sicher, das für Unternehmen die Vorteile dieser flexiblen Kinderbetreuung klar auf der Hand liegen. Denn Mitarbeiterinnen mit Kindern würden seltener ausfallen und seien zufriedener. Die Firma selbst kann für die Einstellung einer Tagesmutter Förderung beantragen.

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