Schülerin ertrunken - Prozess vertagt

Wegen eines Unfalls im Hallenbad Zell am See am 1. Juli 2014, bei dem eine zwölfjährige Schülerin ums Leben gekommen war, sind am Mittwoch drei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung in Zell am See vor Gericht gestanden. Der Prozess wurde vertagt.

Anfang Juli 2014 ist der tödliche Badeunfall im Zeller Hallenbad passiert. Die zwölfjährige Schülerin der Neuen Mittelschule Saalfelden war damals mit 19 Mitschülern und drei Lehrerinnen im Bad. In einem unbeobachteten Augenblick verließ die Nichtschwimmerin - die erst wenige Wochen zuvor von Syrien nach Österreich gekommen war - laut Polizei das Kinderbecken. Wenig später fanden Badegäste das Mädchen leblos am Boden des Schwimmerbeckens. Die Schülerin konnte zunächst zwar wiederbelebt werden, verstarb aber wenig später im Spital.

Beschuldigte wiesen Vorwürfe zurück

Laut Strafantrag der Staatsanwaltschaft Salzburg haben die Pädagoginnen die Aufsichtspflicht über die zwölfjährige Schülerin der Neuen Mittelschule Saalfelden verletzt. Doch diese wiesen die Vorwürfe zurück. Man habe sich mit der syrischen Staatsbürgerin, die rund eine Woche vor dem Unfall an die Schule gekommen war, auf Englisch unterhalten können. Eine Mitschülerin habe zudem mit dem Mädchen in türkischer Sprache kommuniziert. Die Zwölfjährige sei sehr wohl in dem Hallenbad beaufsichtigt worden, erklärten die Lehrerinnen. Als der Besuch zur Neige ging, sei das Mädchen noch gesehen worden, wie es zum Umkleidebereich gegangen sei, sagte eine Beschuldigte.

Die Schülergruppe bestand aus 20 Kindern und drei Aufsichtspersonen. Gegen 11.00 Uhr verließ die Zwölfjährige den Ermittlungen zufolge in einem unbeobachteten Augenblick das Kinderbecken. Badegäste fanden sie dann leblos am Boden eines Beckens des Schwimmer-Bereiches. Die Schülerin konnte zunächst wiederbelebt werden, sie starb aber wenig später im Spital.

Anwalt fordert symbolisches Schmerzensgeld

Opfer- und Flüchtlingsanwalt Gerhard Mory zeigte sich in einem Gespräch mit der Austria Presse Agentur (APA) verwundert darüber, dass niemand das Mädchen im Schwimmerbereich bemerkt habe, obwohl es sich dort laut Angaben eines Zeugen - es handelt sich um einen Schwimmlehrer einer anderen Schule - an die zwölf Minuten am Beckenrand aufgehalten habe. „Die Schülerin war sehr neugierig, sie hatte die Gefahr aber nicht erkannt. Sie hatte auch eine Schwimmbrille auf“, erklärte Mory. Die syrische Staatsbürgerin sei der deutschen Sprache nicht kundig gewesen, sie sei erst eine Woche vor dem Unfall nach Österreich gekommen, so der Opferanwalt.

Die Familienzusammenführung sei damals endlich gelungen, der Vater der Zwölfjährigen sei ein anerkannter Flüchtling, sagte Mory. Er berief sich auf das Unterrichtsgesetz, wonach die Aufsichtspflicht für die Lehrpersonen erst dann endet, wenn die Schulveranstaltung zu Ende ist - „und das ist erst nach Verlassen des Hallenbades bei der Wiederankunft an dem Schulort“. Der Anwalt forderte für die Eltern der Verstorbenen ein symbolisches Teilschmerzensgeld von insgesamt 4.000 Euro.

Verhandlung zur Einvernahme weiterer Zeugen vertagt

Am Mittwoch wurden nur die drei Lehrerinnen einvernommen. Richterin Herlinde Oberauer vertagte die Verhandlung am Nachmittag zur Einvernahme von Zeugen. Befragt werden sollen u.a. die 19 Mitschüler der Zwölfjährigen, sowie eine Bademeisterin und eine Besucherin des Hallenbades, die das Mädchen am Boden des Beckens liegen sah, und auch der Schwimmlehrer.

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