Neue Allergenverordnung in Kraft

Seit Samstag gilt für Gastronomen und Lebensmittelhändler eine neue Kennzeichnungspflicht. Jeder, der lose Lebensmittel verkauft, muss die Kunden informieren, ob Zutaten enthalten sind, die eventuell Allergien auslösen könnten.

Das gilt für Wirtshäuser ebenso wie zum Beispiel für Bäckereien oder auch Stände am Christkindlmarkt. Auch am Salzburger Grünmarkt kocht das Thema Allergen-Verordnung seit Wochen. Seit 13. Dezember müssen die Standler bei allen offenen Lebensmitteln 14 verschiedene Allergene ausweisen, und zwar entweder auf einer Liste oder mittels mündlicher Information der Kunden.

Meinungen sehr geteilt

Die Meinungen, wie sinnvoll die neue Richtlinie ist, waren auch bei einem am Samstag durchgeführten Lokalaugenschein am Grünmarkt geteilt. „Teilweise kann es sicher sinnvoll sein, etwa bei verpackten Produkten. Aber, das man Erdnüsse oder Sellerie kennzeichnen muss, versteht ich nicht ganz. Denn wenn jemand weiß, dass er auf Sellerie allergisch ist, dann wird er sich auch keinen kaufen“, sagte der Gemüsehändler Oliver Egger.

Allergenverordnung

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Die Information der Kunden kann schriftlich oder mündlich erfolgen

Bio-Feinkostverkäuferin Sabrina Torres findet die Verordnung hingegen gut: „Das ist ein Zeichen von Qualität. Man muss auch ausdrücken können, was in seinen Produkten drinnen ist. Und vor allem für die Betroffenen ist es natürlich gut, dass man nachfragen kann, wenn man etwas nicht verträgt“, sagte Torres.

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Auch auf dem Grünmarkt war die Allergenverordnung viel diskutiertes Thema

Kunden am Grünmarkt reagierten auf die Verodnung teils allergisch, teils erleichtert. „Ich halte eigentlich nichts davon, denn wer eine Allergie hat, weiß darüber Bescheid. Und man kann ja auch im Lokal oder im Geschäft nachfragen. Und ich finde, es muss nicht auch noch auf der Speisekarte drauf stehen“, sagte Andrea Widmann aus Pörtschach am Wörthersee (Kärnten).

In der Mehrzahl der Lokale wird mündlich informiert

In einem Lokal in der Voglweiderstraße werden Gäste vorerst mündlich über die verschiedenen Allergene in den Speisen informiert, sagt Wirt Johannes Absmann Junior.

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„Bei uns gibt es fünf Personen, die diese Auskunft geben. Einer von ihnen ist unser Küchenchef, der sich intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt hat.“ Beim Schnitzel sind zum Beispiel zwei Allergene aufgelistet, ergänzt Absmann. „Im Falle des Kalbsbutterschnitzels sind Semmelbrösel drinnen, was bedeutet, dass glutenhaltiges Getreide beinhaltet ist. Außerdem ist Butter enthalten, was auch Milch bedeutet. Daher ist in diesem Fall auch das Lactose-Allergen angekreuzt.“

Verordnung hat auch rechtlichen Hintergrund

Die neue EU-Verordnung hat auch einen rechtlichen Hintergrund. Kommt es bei einem Gast zu einer allergischen Reaktion, so entscheidet die Richtlinie, ob der Gast oder der Wirt „die Suppe auslöffeln“ muss.

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