Salzburg-AG-Machtkampf: Prozess im Oktober

Der Prozess um die Entmachtung des ehemaligen Salzburg-AG-Verkehrschefs Gunter Mackinger beginnt am 15. Oktober. Das gab das Arbeitsgericht am Montag bekannt. Mackinger hatte ja gegen seine „verschlechternde“ Versetzung geklagt.

Mackinger brachte am 12. August die Klage gegen seinen Arbeitgeber ein. Der Prozess dazu wird schon 15. Oktober um 9.00 Uhr im Saal 400 des Landesgerichtes Salzburg mit der vorbereitenden Tagsatzung beginnen. Das gab Gerichtssprecher Imre Juhasz Montagvormittag bekannt.

„Versetzung gegen Arbeitsvertrag“

In der Klagsschrift argumentieren Mackinger und sein Antwalt, dass die Versetzung des jahrelang amtierenden Verkehrsdirektors der Salzburg AG vom 31. Juli 2014 mit Wirkung zum 1. August 2014 „verschlechternd und damit unwirksam“ sei. Dies vor allem deshalb, weil Mackinger, „der seit Jahrzehnten die operative Betriebsleitung der Eisenbahnbetriebe innehatte, aus dieser Position enthoben wurde und in Zukunft als rein strategischer Verkehrsdirektor ohne Betriebsleitertätigkeit tätig sein soll“.

Gunter Mackinger, strategischer Verkehrsdirektor der Salzburg AG

ORF

Mackingers Versetzung sei „verschlechternd und damit unwirksam“, heißt es in der Klagsschrift

Mackinger verliere mit der Versetzung seinen bisherigen Mitarbeiterstab von 700 Mitarbeitern. Zudem würde ihm ein Büro zukommen, in welchem er vom Vorstand besser kontrolliert werden könne. Laut Klagsschrift entspreche die Versetzung darüber hinaus nicht den arbeitsrechtlichen Vorschriften, da keine Zustimmung des Betriebsrats eingeholt worden sei und die Versetzung zudem dem - am 4. Oktober 2000 abgeschlossenen - Arbeitsvertrag entgegenstehe.

Verweigerung des SPÖ-„Kodex“ als Grund?

Vor dem schlussendlichen Ausspruch der Versetzung hätten Besprechungen mit Vorstand Leonhard Schitter stattgefunden, in welchen dem Kläger die Position als „Landesverkehrskoordinator“ schmackhaft gemacht worden sei, hieß es in der Klage. Tatsache sei, dass diese Position so nicht vorgesehen sei und nach Auffassung des Klägers lediglich geschaffen worden sei, „um ihn als Verkehrsdirektor zu vertreiben“.

Aus der Klage geht weiters hervor, dass die Versetzung wohl unter anderem motiviert durch einen Konflikt zwischen Mackinger und dem Salzburg-AG-Vorstandssprecher August Hirschbichler erfolgt sei. Mackinger hatte ja 2011 die Unterzeichnung des von Hirschbichler aufgesetzten SPÖ-„Verhaltenskodex“ abgelehnt.

War Mackinger leitender oder „normaler“ Angestellter?

Als grundsätzliche Frage werde zu klären sein, ob der Kläger überhaupt unter den Versetzungsschutz des Paragraphen 101 des Arbeitsverfassungsgesetzes fällt, ob er also als leitender oder „normaler“ Angestellter zu qualifizieren sei, erläuterte Gerichts-Vizepräsident Juhasz. In der Klagsschrift werde hierzu und anderem auf die fehlende Dispositionsfähigkeit hinsichtlich personaler Angelegenheiten hingewiesen, weshalb eine Funktion als leitender Angestellter auszuschließen sei.

In einer Stellungnahme in der Vorwoche hatte die Salzburg AG bedauert, dass Mackinger seinen langjährigen Arbeitgeber klage. „Unabhängig davon werden die bereits begonnenen Gespräche zum Umfang des Arbeitsbereiches von Gunter Mackinger zu Ende geführt.“ Im Falle einer Einigung könne eine Klage ja auch zurückgezogen werden, hieß es.

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