Mörder soll Tat angekündigt haben

Im Mordfall von Reichenhall arbeiten auch Salzburger Gerichtsmediziner an der Klärung mit. DNA-Spuren müssen ausgewertet werden. Laut deutschen Medien soll der mutmaßliche Täter seine Tat in einer Sportbar angekündigt haben.

DNA Spuren müssen ausgewertet werden. Diese wurden an der 17 Jährigen schwer verletzten Frau gefunden. Sie müssen in internationalen Datenbanken verglichen werden. Spezialisten untersuchen auch die Stichverletzungen der Frau und des getöteten 73 Jährigen Mannes um auf die Tatwaffe schließen zu können.

Dieser Fall sei kein gewöhnliches Gewaltverbrechen heißt es. Die Brutalität stehe in keinem Verhältnis zur Beute. Der Mörder von Reichenhall ist noch immer auf freiem Fuß. Zur Tatnacht selbst kommen immer mehr Details an Licht. So soll der Gesuchte deutschen Medienberichten zufolge diese Tat sogar angekündigt haben.

Tat in Sportbar angekündigt?

In einer Sportbar in der Reichenhaller Altstadt soll ein Mann die Bluttaten angekündigt haben, berichten mehrere deutsche Zeitungen. Demnach behaupten Zeugen, dass dieser Mann damit prahlte schon im Gefängnis gewesen zu sein und dass er in dieser Nacht noch jemanden töten werde. Die Polizei will das nicht kommentieren - man gehe aber jedem Hinweis nach. In Bad Reichenhall sind seit der Tat Montagfrüh besonders viele Polizeistreifen unterwegs, um die Anwohner zu beruhigen.

Rund 150 Hinweise an die Polizei gibt es bereits - die bei der 17-Jährigen sichergestellten DNA Spuren des Täters werden in der Salzburger Gerichtsmedizin mit jenen aus der internationalen Datenbank abgeglichen - bisher gibt es aber noch keinen Treffer. Ebenfalls überprüft werden Videoaufnahmen von öffentlichen Plätzen oder Lokalen, auf denen der Täter vielleicht zufällig zu sehen ist.

Schwerverletzte nicht vernehmungsfähig

Womit der Mörder seine Opfer angegriffen hat, ist bislang auch noch nicht klar. Eine Untersuchung der Schnitt-und Stichverletzungen der jungen Frau soll darüber Aufschluss geben. Ihr Gesundheitszustand ist aber weiterhin kritisch, ob und wann die 17-Jährige zur Tatnacht befragt werden kann, ist offen. Ebenso ob sie den Täter bei der Attacke überhaupt erkennen konnte und beschreiben kann.

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