Wohndarlehen: SPÖ, FPÖ sehen Skandal

Die Volksbefragung über den Verkauf der Wohnbaudarlehen des Landes verzögert sich. SPÖ und FPÖ müssen sie neu beantragen. Laut Wahlbehörde würden Unterlagen fehlen. Den Neustart des Verfahrens sehen SPÖ und FPÖ als Skandal und Schikane durch ÖVP, Grüne und TS.

Neun rote und sechs blaue Landtagsabgeordnete wollten das Wahlvolk Salzburgs über den diskutierten und wild umstrittenen Verkauf der Wohnbaudarlehen des Landes abstimmen lassen. Neues Problem: Die Abgeordneten hätten dem Antrag ein Schreiben ihrer Wohnsitzgemeinde beilegen müssen, in dem diese bestätigt, dass sie im Wählerverzeichnis auch tatsächlich aufscheinen.

Schnell sieht verdeckte Schikane

FPÖ-Klubobmann Karl Schnell sieht eine bürokratisch-politische Schikane gegen die Volksbefragung und ist empört: „Das ist geradezu lächerlich, dass ein Abgeordneter im Landtag, der gerade frisch gewählt wurde, nun nachweisen muss, dass es ihn überhaupt gibt. Da kann man nur noch den Kopf schütteln. Ich würde mir wünschen, die Herrschaften in der Regierung und in der Beamtenschaft wären so sorgfältig im Finanzbereich gewesen. Dann hätte es mit Sicherheit keinen Finanzskandal gegeben.“

„Bluttest könnte ich als Arzt machen“

Schnell wird wie die anderen Abgeordneten von FPÖ und SPÖ auch nächste Woche ins Gemeindeamt gehen und sich die Bestätigung holen: „Vielleicht wird man beim nächsten Mal noch verlangen, dass wir einen Taufschein und eine Geburtsurkunde haben, um nachzuweisen, dass es uns auch wirklich gibt. Wenn ein Bluttest verlangt wird, dann kann ich das als Arzt machen.“

SPÖ-Vorwürfe gegen Schwarz-Grün-Gelb

Auch SPÖ-Klubobmann Walter Steidl wirft der Landesregierung von ÖVP, Grünen und Team Stronach vor, mit Scheinargumenten alles zu tun, um eine Volksbefragung zu verhindern und die Wohnbaudarlehen an Banken verkaufen zu können.

LH Haslauer weist Kritik zurück

Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) weist die massive Kritik zurück. Von „Verzögerungs- und Verhinderungstaktik“ der Regierung und einer damit verbundenen „Instrumentalisierung von Beamten“ könne keine Rede sein. Die Landeswahlbehörde sei gesetzeskonform vorgegangen: „Das Volksbefragungsgesetz legt die Regelungen zum Verfahren bei einer Antragstellung klar und deutlich fest“, so Haslauer.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Links: