Gemeinden müssen ÖBB-Funddienst übernehmen

Fundämter in Städten und Gemeinden haben bundesweit nun noch mehr zu tun. Ein neues Gesetz zwingt Städte und Gemeinden an Eisenbahnstrecken, dass sie in Zügen vergessene Gegenstände übernehmen.

Sitze in einem Waggon der U6

ORF

Waggon im Nahverkehr

In dem Bahnhof, in dem ein Zug seine Endstation hat, werden künftig die Fundstücke dem Fundamt der Gemeinde zugestellt.

Die ÖBB übernehmen nur noch das Abliefern bei diesen Stellen. Bis zur jüngsten Gesetzesänderung durch den Nationalrat mussten die Bundesbahnen selbst die vergessenen Koffer, Trolleys, Schlüssel, Sturzhelme, Snowboards oder Kleidungsstücke verwalten, aufbewahren und sie gegebenenfalls zurückerstatten.

Kritik der Kommunen

Nun sind mit einem Schlag die Städte und Gemeinden an Bahnstrecken zuständig. Das schafft 25 Prozent mehr Arbeit für deren Fundämter. Und auch der Platzbedarf steige dadurch deutlich, sagt Franz Schefbaumer, Leiter des Fundamtes der Stadt Salzburg: „Die Gegenstände werden meistens im Endbahnhof bei der Reinigung gefunden. Mit der neuen Regelung haben die Gemeinde natürlich keine Freude.“

Enormer Arbeitsaufwand zusätzlich

Der Aufwand steigt auch deswegen deutlich, weil von allen gefundenen und von den ÖBB abgegeben Reisekoffern bzw. Taschen die gesamten Inhalte aufgelistet werden müssen: „Das muss alles EDV-technisch erfasst werden.“

Im Ranking bei den Fundämtern Österreichs führt Wien vor Sankt Pölten, Salzburg, Linz und Graz. Bei den Verwaltungen dieser fünf Städte, die oft auch Endstationen für Züge sind, landen bereits zwei Drittel aller in der Eisenbahn zurückgelassenen bzw. verlorenen Gegenstände.

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