Ermittlungen gegen Rathgeber ausgeweitet

Im Finanzskandal ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) jetzt nicht nur wegen des Verdachtes der Untreue gegen die Ex-Finanzreferatsleiterin Monika Rathgeber, sondern auch wegen des Verdachtes des Betruges.

In einer Anzeige des Landes wird der Ex-Vertragsbediensteten der Landes-Finanzabteilung vorgeworfen, sie habe nach Unwetterschäden beim Katastrophenfonds des Bundes höhere Beträge geltend gemacht, als an Schadenssummen gemeldet wurden - mehr dazu in Katastrophengelder falsch abgerechnet (salzburg.ORF.at; 24.7.2013).

„Rathgeber hat sich nicht bereichert“

Das Land soll deshalb in den Jahren 2008 bis 2011 unrechtmäßig 4,5 Mio. Euro an Bundesmitteln bezogen haben. Wofür diese Gelder verwendet wurden, ist derzeit noch unklar. Es werde im Zusammenhang mit dem Katastrophenfonds nur gegen Rathgeber wegen Betrugsverdachtes ermittelt, sagte am Dienstag WKStA-Sprecher Erich Mayer.

Zu den neuen Vorwürfen befragt, erklärte der Rechtsanwalt von Rathgeber, Herbert Hübel, am Dienstag gegenüber der APA: Er sei auf Urlaub gewesen und kenne die Anzeige des Landes noch nicht. Deshalb könne er dazu noch keine Stellungnahme abgeben, sagen könne er aber so viel: „Frau Rathgeber hat sich selbst nicht bereichert, um keinen Cent.“ Hübel kündigte außerdem an, dass er eine außerordentliche Revision gegen die in zwei Gerichts-Instanzen bestätigte Entlassung Rathgebers einbringen werde - mehr dazu in Rathgeber-Kündigung in Linz bestätigt (salzburg.ORF.at; 23.7.2013).

Externer Gutachter soll aufklären

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist nach wie vor mit den Erhebungen gegen Rathgeber, weiters gegen einen Mitarbeiter der Finanzabteilung und gegen den mittlerweile pensionierten Leiter der Finanzabteilung, Eduard Paulus, beschäftigt. Es geht um den Verdacht der Untreue in Zusammenhang mit Spekulationsgeschäften. Anfang Juli hat die WKStA einen externen Gutachter - er ist Experte für Derivatgeschäfte - bestellt.

Dieser Sachverständige untersucht derzeit drei spezifische Bereiche, wie Staatsanwalt Mayer erläuterte: Derivatgeschäfte und Privatequity-Veranlagungen des Landes sowie die Übernahme eines Portfolios der Stadt Salzburg durch das Land. Der Gutachter soll alle Veranlagungen des Landes ab 2007 unter die Lupe nehmen.

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