Jaggers Ring: Finderlohn-Klage abgeblitzt

Ein Salzburger Bautechniker ist nun mit seiner Klage auf 10.100 Euro Finderlohn für einen wertvollen Platinring von Society-Lady Bianca Jagger beim Landesgericht Salzburg abgeblitzt. Dieses fühlt sich nicht zuständig und verweist auf die britische Justiz.

Bianca Jagger in Wien

APA/Roland Schlager

Mick Jaggers Ex-Frau weigert sich hartnäckig, den geforderten Finderlohn zu bezahlen

Laut Beschluss von Zivilrichter Friedrich Gruber vom 12. März wurde die Klage wegen „fehlender internationaler Zuständigkeit“ zurückgewiesen.

Zuständig sei ein Gericht in London, sagte Donnerstag dazu der Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Imre Juhasz. London ist der Wohnsitz der Ex-Frau von „Rolling Stone“ Mick Jagger.

Kein Ende in Sicht

Ein Ende der bereits viereinhalb Jahre dauernden Rechtsstreitigkeiten des Salzburgers mit der Menschenrechtsaktivistin beziehungsweise mit ihren Anwälten ist nach wie vor nicht in Sicht. Der Rechtsanwalt des „Finders“, Alexander Schuberth, hatte bereits in der Verhandlung am 5. Februar angekündigt, bei Abweisung der Klage einen Rekurs beim Oberlandesgericht Linz einzubringen.

Jagger verweigerte von Anfang an

Der Bautechniker hatte am 22. August 2008 vor einem Hotel in der Stadt Salzburg den Platinring aufgehoben. Weil er der Ansicht war, der Ring sei wertlos, schenkte er ihn seiner Tochter. Als er im Urlaub aus einer Zeitung erfuhr, dass das Juwel laut Bianca Jagger rund 200.000 Euro wert sei, ließ er den Ring zwei Woche nach Auffindung zur Polizeiinspektion seiner Heimatgemeinde bringen. Jagger ließ das Schmuckstück abholen. Ein Findererlohn wurde mit dem Argument verweigert, dass der Ring nicht unverzüglich ausgefolgt worden sei.

Bianca Jaggers Rechtsvertretung, die Wiener Kanzlei „Lansky, Ganzger & Partner“, legte kurz vor dem Prozess ein Gutachten eines Salzburger Edelsteinlabors vor. Darin stand, dass das von Jagger selbst designte Juwel „nur“ 17.760 Euro wert sei. Die Wiener Anwaltskanzlei bestritt das Klagebegehren des Salzburgers „dem Grunde und der Höhe nach“.

Bezahlung der Prozesskosten droht

Falls der Beschluss des Salzburger Zivilrichters rechtskräftig wird, muss der Bautechniker die 1.674 Euro hohen Prozesskosten bezahlen. Detail am Rande: Bei einem Wert des Rings von 17.760 Euro würde der Finderlohn den gesetzlichen Bestimmungen zufolge rund 1.000 Euro betragen, also weniger als die Prozesskosten in Salzburg.

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