Lehrling halbtot geprügelt: Drei Freisprüche

Im Prozess um einen brutalen Angriff vor der Diskothek „Fledermaus“ in St. Johann (Pongau) wurden am Montag die drei Angeklagten freigesprochen. Das Gericht sah nicht genug Beweise dafür, dass die drei einen 19-jährigen Lehrling halbtot geprügelt haben sollen.

Angst vor den drei türkischstämmigen Angeklagten - sie sind zwischen 29 und 33 Jahren alt - spielte in dem Gerichtsverfahren eine tragende Rolle. So mussten die drei Angeklagten Montagvormittag zweimal den Saal verlassen, weil die Zeugen nicht in deren Gegenwart aussagen wollten.

Angeklagte in dem Prozess zu der Attacke bei der Diskothek "Fledermaus"

ORF

Die drei Angeklagten mussten mehrfach während Zeugenaussagen den Saal verlassen

Und einer zog gar seine belastende Aussage gegen die Drei zurück - er habe zwar gehört, dass „was passiert“ sei, gab der 21-Jährige an. Wie und wer das gewesen sei, habe er der Polizei aber nicht gesagt. Warum dann seine belastenden Angaben in das Polizei-Protokoll gelangt seien, wusste er auch nicht: „Ich lese das nicht durch, ich habe andere Probleme.“

„Zeuge X“ belastete Angeklagte

Deshalb hing der Ausgang dieses Verfahren an dem „Zeugen X“. Er wollte anonym bleiben, weil auch er Angst hat. Nur die Richterin, der Staatsanwalt und die Verteidiger bekamen ihm zu Gesicht.

Er habe gesehen, wie die drei Angeklagten dem 19-jährigen Wagrainer in Richtung Postgarage nachgelaufen und dann ohne ihn zurückgekommen seien, gab der Zeuge an. Doch diese Aussage reichte für eine Verurteilung nicht aus. Montagnachmittag sprach das Gericht die drei Angeklagten aus Mangel an Beweisen frei. Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgab.

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Staatsanwalt: Zeugen melden sich aus Angst nicht

Der 19-jährige Wagrainer war am 18. September 2010 halbtot geprügelt und über eine Mauer geworfen worden. Er ist seit der Attacke auf dem rechten Auge blind und kann nicht mehr arbeiten. Er hatte zahlreiche Fußtritte und Faustschläge gegen den Kopf bekommen. Die drei Angeklagten bestritten stets alle Vorwürfe. Auf ihren Kleidungsstücken wurden keine Blutspuren des Opfers gefunden.

Vor und während des Vorfalls standen ein Dutzend Nachtschwärmer und mehrere Taxis vor der Disco. Doch keiner wollte eine brutale Schlägerei gesehen haben. Die Ermittlungen gestalteten sich von Anfang an holprig - so war es schwierig, Zeugen für den Vorfall zu finden.

Viele Zeugen hätten aus Angst vor Repressalien nicht den Mut aufgebracht, sich bei der Polizei zu melden, sagte der Staatsanwalt am ersten Prozesstag. Deshalb war das Verfahren auch auch einmal eingestellt worden. So sollen die drei Angeklagten auch dem Türsteher mit Prügeln gedroht haben, falls er die Polizei ruft.

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