Altstadt- & Schlechtwettersperre aktiv

Am Montag tritt in Salzburg erstmals die Altstadtsperre in Kraft. Zwischen 10.00 und 14.00 Uhr ist die linke Altstadt gesperrt. Zusätzlich gibt es ab 9.00 Uhr die Schlechtwettersperre. Durch diese Regelungen will der Magistrat heuer den alljährlichen sommerlichen Verkehrskollaps vermeiden.

Der Verkehr in der Stadt Salzburg wird im Sommer durch zwei Sperren geregelt - durch die Altstadtsperre und die Schlechtwettersperre. Am Montag tritt erstmals die Altstadtsperre in Kraft. Zwischen 10.00 und 14.00 Uhr ist dann die gesamte linke Altstadt zwischen Neutor, Staatsbrücke und Müllner Hügel für Autofahrer gesperrt. Die Innenstadtsperre gilt von 16. Juli bis 17. August. Sie soll verhindern, dass an Regentagen tausende Tagestouristen mit ihren Autos in das Zentrum der Stadt Salzburg strömen.

Von der Altstadtsperre ausgenommen sind Lieferanten und Anrainer von Münzgasse, Griesgasse, Gstättengasse, vom Karajanplatz, Neumayrplatz und vom Franz-Josef-Kai bzw. von der Müllner Hauptstraße. Ebenfalls von der Altstadtsperre ausgenommen sind Geschäftstreibende und öffentliche Linien. Wenn man aber zum Beispiel am Universitätsplatz wohnt oder arbeitet, darf man nicht durch das Neutor fahren.

Laut Polizeisprecher Anton Schentz funktioniert die Altstadtsperre gut. Rund die Hälfte der nicht berechtigten Autofahrer, die trotz Fahrverbotes in die Altstadt gefahren und von der Polizei kontrolliert worden waren, zeigten sich ahnungslos. Zwei Tage lang werden Autofahrer auf die neue Regel hingewiesen, danach gibt es Strafen. Für ein Organmandat muss man 20 Euro bezahlen. Im Falle einer Anzeige kann es zwischen 70 und 100 Euro kosten.

Schlechtwettersperre Innsbrucker Bundesstraße

Zusätzlich zur Altstadtsperre tirtt künftig bei Regen auch wieder die Schlechtwettersperre in Kraft. Das bedeutet, dass von 9.00 bis maximal 14.00 Uhr der Verkehr stadteinwärts von der Innsbrucker Bundesstraße auf den Park&Ride Parkplatz beim Flughafen abgeleitet wird.

Von der Schlechtwettersperre der Innsbrucker Bundesstraße ausgenommen sind alle Autos mit österreichischem Kennzeichen und mit den Kennzeichen Berchtesgadenerland oder Traunstein. Ebenfalls ausgenommen sind einspurige Fahrzeuge, öffentliche Linien, Omnibusse, Autos von Personen mit Hotelbestätigungen und Personen, die in der Stadt Salzburg wohnen oder arbeiten. Die Berechtigten müssen einen Nachweis bei sich haben. Die Polizei wird die ersten beiden Tage nur ermahnen, ab dem dritten Tag gibt es Anzeigen. Auch stark gehbehinderte Personen sind von der Schlechtwettersperre ausgenommen.

Schlechtwettersperre Münchner Bundesstraße

Von der Schlechtwettersperre betroffen ist ebenfalls die Münchner Bundesstraße. Dort werden die Fahrzeuge auf den Park&Ride Parkplatz Messe umgeleitet. Von dieser Regelung ausgenommen sind alle Autos mit österreichischem Kennzeichen oder Fahrzeuge mit den Kennzeichen Berchtesgadnerland oder Traunstein. Ebenfalls ausgenommen sind LKWs, einspurige Fahrzeuge, öffentliche Linien und Omnibusse.

Personen, die in der Stadt Salzburg leben, arbeiten oder eine Hotelbuchung vorweisen können werden zwar zum Park&Ride Parkplatz Messe umgeleitet, sie können aber von dort über die Besarabierstraße weiter in die Stadt fahren. Diese Maßnahme ist laut Verkehrspolizei erforderlich, um einen Rückstau auf die Autobahn zu verhindern. Auch hier müssen die Berechtigten einen Nachweis dabei haben. In den ersten zwei Tagen wird die Polizei nur ermahnen, ab dem dritten Tag gibt es Anzeigen. Wer auf die Park&Ride Parkplätze umgeleitet wird, kann mit dem Shuttlebus ins Zentrum fahren. Die Netzkarte kostet für fünf Personen zwölf Euro.

Aus der Stadt hinauszufahren ist grundsätzlich immer erlaubt.

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