Uni: Kündigung eines Professors unwiderruflich

Für die Universität Salzburg ist die Kündigung des Molekularbiologie-Professors Robert Schwarzenbacher wegen gefälschter Forschungsergebnisse „unwiderruflich“. Doch der will weiter seine Projekte weiterführen. Jetzt müssen Gutachter klären, ob die Kündigung rechtmäßig war.

Der 39-jährige Robert Schwarzenbacher bekam zahlreiche Preise und Stipendien und war bis vor Kurzem einer der Vorzeige-Forscher der Universität Salzburg. Doch im April dieses Jahres kündigte die Uni seinen Vertrag - wegen gefälschter Forschungsergebnisse zur Struktur von Birkenpollen-Allergenen.

Schwarzenbacher klagte mit Gewerkschafts-Unterstützung gegen die Kündigung. Für ihn ist es unvorstellbar, die Forschungstätigkeit an der Universität Salzburg aufzugeben: „Wir streben zumindest eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses für einen Abschluss der Forschungsprojekte an. Man kann immer einen Fehler machen, daraus lernen und weiterarbeiten.“

Robert Schwarzenbacher bei dem Prozess

ORF

Bei dem Prozess geht es darum, ob die Kündigung Schwarzenbachers rechtmäßig war.

Mitteilung an Betriebsrat rechtzeitig?

Bei dem Prozess am Donnerstag ging es um drei Streipunkte: Erstens die siebentägige Frist bei der Kündigung. In diesen sieben Tagen hat der Betriebsrat der Universität Zeit, zu einer geplanten Kündigung Stellung zu nehmen. Doch der blaue Brief sei nicht dem Richtigen ausgehändigt worden, sagen Schwarzenbacher und die ihn vertretende Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD). Der Spitzenforscher sei vorschnell gekündigt worden.

Die Universität hingegen sieht kein Problem: Die Mitteilung wurde im Betriebsratsbüro quittiert. Es sei egal, wer ihn entgegennehme.

Wie groß war Schaden durch Fälschung?

Zweiter Streitpunkt ist, ob die Kündigung des Spitzenforschers sozial verträglich ist Der Molekularbiologe verdiente angeblich mehr als 100.000 Euro brutto pro Jahr. Aber er war nicht pragmatisiert.

Der dritte Einwand von Schwarzenbacher und der Gewerkschaft ist die Forschungsfälschung zu Birkenpollen: Es sei ein einmaliger Fehler gewesen, nicht ausreichend für eine Kündigung. Es sei kein Schaden entstanden. Die Universität argumentiert, dass diese Fälschung ein internationaler Skandal sei.

„Er soll Plagiate nicht mehr anrühren“

Bei dem Prozess am Donnerstag blieb die Universität unerbittlich, betonte ihr Anwalt Johannes Hebenstreit: „Ich kann dem Herrn Professor nur raten, dass er an seinem nächsten Arbeitsplatz Plagiate oder fremdes geistiges Eigentum nicht mehr anrührt. Denn man kann zwar eine Brille klauen, aber nicht den Durchblick. Unverhandelbar ist der Punkt, dass er das Haus verlassen muss. Sonst würde man sich auch international lächerlich machen - es geht hier um die Glaubwürdigkeit und Reputation der Universität.“

Mitte Juli geht der Prozess weiter. Gutachter werden klären müssen, ob die Kündigungsfirsten eingehalten und der Hinauswurf eines Spitzenforschers mit mehr als 100.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen für den Betroffenen sozial verträglich ist.

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