Tod bei Knie-OP: Urteil gegen Arzt bestätigt

Drei Monate Haft auf Bewährung: Dieses Urteil aus erster Instanz gegen einen Arzt hat am Dienstag ein Senat des Oberlandesgerichtes Linz in Salzburg bestätigt, nachdem ein Patient während einer Knieoperation gestorben war.

Der Arzt soll den Intubationsschlauch irrtümlich in die Speise- statt in die Luftröhre eingeführt haben. Ein Drei-Richter-Senat des Oberlandesgerichtes Linz bestätigte in Salzburg das Urteil von drei Monaten Haft auf Bewährung aus der ersten Instanz.

Vermeintliche Routine-Operation endete tödlich

Ein 66-jähriger Patient aus dem Bezirk Braunau hatte sich am 20. November 2009 einer vermeintlichen Routine-Operation unterzogen. Der Oberösterreicher trug eine Knieprothese. Wegen einer Infektion am Knie hatte er sich nach Salzburg ins Krankenhaus begeben. Während des Eingriffes kam es dann zu Komplikationen, trotz langer Reanimation verloren die Ärzte letztlich den Kampf um sein Leben. Bei der Obduktion wurde dann festgestellt, dass sich der Tubus in der Speiseröhre befand.

Am 15. April 2013 verurteilte das Landesgericht Salzburg den Anästhesisten wegen „fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen“ zu drei Monaten Haft bedingt, die Probezeit betrug zwei Jahre.

Verurteilter Mediziner beteuert weiter Unschuld

Der verurteilte Mediziner beteuerte auch am Dienstag seine Unschuld: „Ich bin überzeugt, dass ich richtig intubiert habe“, sagte der Mediziner. Seine Verteidigerin Iris Harrer-Hörzinger untermauerte diese Ansicht mit mehreren Argumenten. Unter anderem führte sie ins Treffen, der Beatmungsschlauch hätte erst während der Reanimation oder beim Abtransport des Toten aus der Luftröhre gerutscht sein können. „Diese Frage verneinen wir“, meinte der Senatsvorsitzende Karl Bergmayr nach der Beratung. Es gebe - auch in den Zeugenaussagen - keinerlei Hinweise, dass der Tubus nachträglich wieder eingeführt worden sei.

„Wir gehen davon aus, dass ein Fehler passiert ist“, erläuterte Bergmayr in der Urteilsbegründung. Eine kleine Korrektur zum Ersturteil setzte das Oberlandesgericht aber doch. Die Probezeit für die Bewährungsstrafe wurde von zwei Jahren auf ein Jahr reduziert, was die Untergrenze bedeutet.

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