Kuhattacken-Urteil bringt Bauern in Bedrängnis
Gerald Lehner
Der Tiroler Almbauer war bei einem Zivilprozess zu 490.000 Euro Schadenersatz verurteilt worden, nachdem seine Kühe eine deutsche Urlauberin zu Tode getrampelt hatten. Er hätte die Weide einzäunen und damit den Wanderweg absichern können, lautet die Urteilsbegründung. Die tödliche Kuhattacke passierte 2014 im Stubaital. Die Frau war mit ihrem Hund in der Nähe der Kühe unterwegs gewesen.
„Großräumige Auszäunungen nicht finanzierbar“
Der Tiroler Bauer beruft nun gegen das Urteil. Sollte es aber rechtskräftig werden, dann hätte das unvorstellbare Folgen für die gesamte Berglandwirtschaft, sagt der Salzburger Landwirtschaftskammerpräsident Rupert Quehenberger: „Es könnte dazu führen, dass Landwirte den Zugang zu Wanderwegen sperren müssen. Oder sie müssen großflächige Auszäunungen machen, die nicht finanzierbar wären. Die bisher in Salzburg praktizierte freie Weidewirtschaft wäre unmöglich. Wenn man die durchschnittlichen Einkünfte von Bergbauernbetrieben kennt, dann wäre das alles nicht zu bewältigen.“
Rechtssicherheit für Bauern wichtig
Die verunsicherten Bauern würden schnelle Antworten brauchen, sagt Quehenberger: „Es ist eine riesengroße Unsicherheit da. Wir brauchen Rechtssicherheit und prüfen alle rechtlichen Schritte, wie man auf dieses Urteil antworten könnte.“
Es sei undenkbar und unfinanzierbar, wenn nun zusätzlich kilometerlange Zäune für alle Weiden aufgestellt werden müssen, sagt der Chef der Landwirtschaftskammer.
Links:
- Aus für Almen nach Kuhattacken-Urteil? (news.ORF.at; 22.2.2019)
- Urteil bringt Almtierhalter in Bedrängnis (tirol.ORF.at; 22.2.2019)
- Urteil nach tödlicher Kuhattacke (tirol.ORF.at; 21.2.2019)