Neuer Abschiebungsbescheid für Wajid Ali

Der pakistanische Lehrling Wajid Ali ist noch immer im Kirchenasyl in der Erzabtei St. Peter. Gegen einen Bescheid der Fremdenpolizei zur Abschiebung des Flüchtling hatte dessen Anwalt berufen. Doch bereits am Dienstag erreichte Ali der nächste Bescheid.

Zuletzt hat die Fremdenpolizei dem 23-Jährigen aufgetragen sich in einem Flüchtlingsquartier in Schwechat einzufinden, von dem aus er abgeschoben hätte werden sollen. Gegen diesen Bescheid hat sein Anwalt Peter Perner Einspruch eingelegt. Dadurch ist der Mandatsbescheid, der Ali rechtlich dazu zwingt sich in Schwechat einzufinden, außer Kraft gesetzt: allerdings nur für drei Tage.

Anwalt will neuerlich Einspruch erheben

Bereits Dienstagvormittag kam ein erneuter Bescheid der Fremdenpolizei mit der Aufforderung sich für die Abschiebung bereit zu machen. „Soeben ist ein weiterer Mandatsbescheid in meiner Kanzlei eingelangt. Es wird darin wieder aufgefordert, dass sich Wajid Ali binnen drei Tagen in Schwechat einzufinden hat. Ich werde auch dagegen sofort Vorstellung ergeben“, sagt Peter Perner, Rechtsanwalt von Wajid Ali. Einstweilen bleibt der der 23-jährige Pakistani in Kirchenasyl.

„Mein Mandant befindet sich nach wie vor im Kloster in Salzburg. Es geht ihm den Umständen entsprechend gut, aber er befindet sich in psychotherapeutischer Behandlung“, so der Anwalt. Ein erneuter Einspruch gegen den Abschiebungsbescheid könnte ein Ermittlungsverfahren einleiten, dessen Prüfung einige Tage dauern kann.

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