Erleichterungen bei Verpartnerung ab 1. April
Bedeutend einfacher wird es für gleichgeschlechtliche Paare, was den Ort des Ja-Wortes betrifft: Konnten die Paare sich bisher nur in Bezirkshauptmannschaften eintragen lassen, können sie das ab April in jedem Standesamt in jeder Gemeinde tun. „Das gilt österreichweit und wird vor allem bei den kleineren Gemeinden am Land Auswirkungen haben“, sagt Franz Schefbaumer, Leiter des Standesamtes der Stadt Salzburg. „Denn dort ist der Unterschied besonders bedeutsam, ob man zur Bezirkshauptmannschaft geht oder zur Gemeinde.“
Namensänderung auch gleich am Standesamt
Darüber hinaus werden im jeweiligen Standesamt auch gleich andere Formalitäten miterledigt - etwa bei der Namensführung, sagt Schefbaumer: „Bisher mussten eingetragene Partner, wenn sie den gleichen Namen haben wollten, zu ihrer Hauptwohnsitz-Bezirkshauptmannschaft gehen, um dort eine Namensänderung durchzuführen. Ab 1. April wird das wie bei einer Eheschließung bereits auf dem Standesamt erledigt. Das heißt: Der neue Name wird bereits mit der Begründung der eingetragenen Partnerschaft erworben.“
Ab 1. April haben gleichgeschlechtliche Paare, die sich für den Bund fürs Leben entschieden haben, zudem nicht wie bisher einen Nachnamen, sondern einen Familiennamen. Für viele ist das nur eine Formsache - für die Betroffenen aber ein weiterer wichtiger Schritt.