Kirtagsfeuerwerke schon seit 2014 illegal
Wegen der Gesetzesänderung beim Luftfahrtgesetz, die am 1. Oktober 2013 in Kraft trat, verstieß das Salzburger Ruperti-Feuerwerk schon seit dieser Zeit gegen Sicherheitsauflagen der Behörden. Das Feuerwerk ist schon seit mehr als 20 Jahren Abschluss der Rupertikirtags in der Salzburger Altstadt. Das Volksfest findet jährlich rund um den Salzburger Landesfeiertag am 24. September statt.
Wildbild / Altstadtverband Salzburg
Antrag heuer erstmals abgelehnt
Die neue Regelung im Luftfahrgesetz hatte offenbar bisher niemand bemerkt oder berücksichtigt. Denn erst für das heurige Feuerwerk wurde der Antrag vom Verkehrsministerium abgelehnt.
Und erst durch ein Entgegenkommen des Salzburger Flughafens darf das Feuerwerk nun doch stattfinden: Es wurde ein Zeitfenster am späten Abend gefunden, wenn sicher keine Flugzeuge über Salzburg unterwegs sind. Warum das Feuerwerk in den letzten zwei Jahren behördlich ungestört durchgeführt werden konnte, und wie es in Zukunft weitergehen soll, das bleibt vorerst noch ein Rätsel.
Wie geht es weiter?
Wenn ein professioneller Pyrotechniker ein Feuerwerk plant und veranstaltet, dann muss er sich an das Luftfahrtgesetz halten. Für die Kontrolle der Einhaltung nach dem Pyrotechnik ist die Landespolizeidirektion verantwortlich. Hier sind auch entsprechende Anträge zu stellen. Bei einer Genehmigung wird darauf hingewiesen, dass diese nur gilt, wenn andere Gesetze davon nicht betroffen sind.
Links:
- Kirtagsfeuerwerk doch noch möglich (salzburg.ORF.at; 15.9.2016)
- Ministerium verhindert Kirtagsfeuerwerk (salzburg.ORF.at; 14.9.2016)