Wilder Wolf: Abschuss „nicht zu rechtfertigen“

Um den derzeit im Zwölferhorngebiet bei St. Gilgen (Flachgau) streifenden Wolf abzuschießen, müsste mehr passieren, als dass er vier Schafe reißt. Das betont die Bezirkshauptmannschaft. Sie beschäftigt sich jetzt mit dem Fall.

Bereits im August hatte ein Wolf zwei Schafe bei der Illinger Bergalm nahe des Zwölferhorns gerissen, am Freitag wurden zwei weitere tote Schafe entdeckt - mehr dazu in St. Gilgen: Neuerlich Schafe gerissen (salzburg.ORF.at; 13.9.2014).

Nach dem Salzburger Jagdgesetz ist der Wolf - so wie Braunbär, Biber, Luchs, Nerz, Fischotter und Wildkatze - ganzjährig geschont. Ein Abschuss dieser streng geschützten Tierarten kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.

Gerissenes Schaf

ORF

Vier gerissene Schafe seien kein Grund dafür, den strengen Schutz für den Wolf aufzuheben, sagt die Bezirkshauptmannschaft

Behörde sieht derzeit keinen Grund für Ausnahme

„Es dürfen solche Ausnahmen nur erteilt werden zum Schutz anderer wild lebender Tiere oder Pflanzen, aber auch zur Vermeidung ernster Schäden an Kulturen oder Vieh, im Interesse der Volksgesundheit und öffentlichen Sicherheit - die Latte ist da sehr, sehr hoch gelegt“, sagt der Flachgauer Bezirkshauptmann Reinhold Mayer. „Nur auf Grund des Umstandes, dass vier Schafe gerissen worden sind, könnte die Behörde keinesfalls einen Abschuss rechtfertigen.“ Ohnehin wäre ein längeres Gutachterverfahren notwendig - mit Sachverständigen der Naturschutzabteilung und der Veterinärbehörde. Die betroffene Schafbäuerin forderte den Abschuss des Raubtiers, einen Antrag dafür brachte sie aber noch nicht ein.

Zurzeit werden die DNA-Proben der am Freitag entdeckten gerissenen Schafe in einem Labor in Lausanne untersucht. Dabei soll geklärt werden, ob wirklich ein Wolf für ihren Tode verantwortlich war - und wenn ja, ob es sich um dasselbe Tier handelt, das schon im August zwei Schafe riss.

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